MSDS-Europe Newsletter 2026/01

MSDS-Europe – MSDS-Europe Newsletter 2026/01

MSDS-Europe Newsletter

– April 2026 –

Aktuelles Thema

Ab dem 1. Mai 2026 gelten neue CLP-Anforderungen für Gemische

Aufgrund der neuen Gefahrenklassen (z. B. endokrine Disruptoren, PBT/vPvB, PMT/vPvM) müssen auch die Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter von Gemischen überprüft werden.

Die neuen Vorschriften betreffen nicht nur das Etikett: Mehrere SDS-Abschnitte müssen möglicherweise geändert werden, und das Fehlen von Lieferantendaten kann ebenfalls praktische Schwierigkeiten verursachen.

Die Änderung gilt unmittelbar für jedes Gemisch, das nach dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wird.*

Unser Übersichtsartikel zum Thema: CLP 2026: neue Gefahrenklassen für Gemische – Handlungsbedarf bei SDS und Kennzeichnung

 

Erforderliche Maßnahmen:

  • prüfen:
    • ob das Gemisch einen Stoff enthält, der von der Verordnung (EU) 2024/2564 betroffen ist (22. ATP zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)

Wenn ja:

  • ein neues, aktualisiertes SDS vom Lieferanten anfordern
  • wenn Sie Ihr eigenes Gemisch formulieren: das Sicherheitsdatenblatt aktualisieren

 

Wenn das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert wird:

  • das Produktetikett prüfen / anpassen
  • die PCN-Meldung gegebenenfalls aktualisieren
  • wenn das Produkt verkauft wurde, das aktualisierte SDS an jeden Kunden senden, der in den vorangegangenen 12 Monaten beliefert wurde

 

*Für bereits in Verkehr befindliche Produkte gilt der Stichtag 1. Mai 2028.

 

Zugehörige Rechtsvorschriften:

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe

 

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Änderungen der Kandidatenliste der für die Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe im Jahr 2026

(Veröffentlichung gemäß Artikel 59 Absatz 10 der REACH-Verordnung)

04. Februar 2026:

  • n-Hexan CAS-Nr.: 110-54-3; EG-Nr.: 203-777-6

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition (Artikel 57 Buchstabe f – menschliche Gesundheit)

 

  • 4,4′-[2,2,2-trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol und seine Salze

Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57 Buchstabe c)

CAS-Nr.: -; EG-Nr.: –

    • 4,4′-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenol (Bisphenol AF)

CAS-Nr.: 1478-61-1; EG-Nr.: 216-036-7

    • Reaktionsmasse von 4,4′-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenol und benzyl(diethylamino)diphenylphosphonium 4-[1,1,1,3,3,3-hexafluoro-2-(4-hydroxyphenyl)propan-2-yl]phenolate (1:1)

CAS-Nr.: -; EG-Nr.: –

    • Reaktionsmasse von 4,4′-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenol und benzyltriphenylphosphonium, Salz mit 4,4′-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenol (1:1)

CAS-Nr.: -; EG-Nr.: –

    • Dinatrium-4,4′-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenolat

CAS-Nr.: -; EG-Nr.: 425-060-9

    • Benzyltriphenylphosphonium, Salz mit 4,4′-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]bis[phenol] (1:1)

CAS-Nr.: 75768-65-9; EG-Nr.: 278-305-5

    • Phosphonium, tributyl(2-methoxypropyl)-, Salz mit 4,4′-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]bis[phenol] (1:1)

CAS-Nr.: 126049-00-1; EG-Nr.: 468-740-0

    • Reaktionsprodukte von Benzol, Chlor und Schwefelchlorid (S2Cl2) mit 4,4′-[2,2,2-trifluoro-1-(trifluoromethyl)ethylidene]diphenol

CAS-Nr.: 921213-47-0; EG-Nr.: 469-080-6

    • benzyl(diethylamino)diphenylphosphonium 4-[1,1,1,3,3,3-hexafluoro-2-(4-hydroxyphenyl)propan-2-yl]phenolate

CAS-Nr.: 577705-90-9; EG-Nr.: 479-100-5

 

 

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