MSDS-Europe – MSDS-Europe Newsletter 2026/01
– April 2026 –
Ab dem 1. Mai 2026 gelten neue CLP-Anforderungen für GemischeAufgrund der neuen Gefahrenklassen (z. B. endokrine Disruptoren, PBT/vPvB, PMT/vPvM) müssen auch die Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter von Gemischen überprüft werden.
Die neuen Vorschriften betreffen nicht nur das Etikett: Mehrere SDS-Abschnitte müssen möglicherweise geändert werden, und das Fehlen von Lieferantendaten kann ebenfalls praktische Schwierigkeiten verursachen.
Die Änderung gilt unmittelbar für jedes Gemisch, das nach dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wird.*
Unser Übersichtsartikel zum Thema: CLP 2026: neue Gefahrenklassen für Gemische – Handlungsbedarf bei SDS und Kennzeichnung
Erforderliche Maßnahmen:
Wenn ja:
Wenn das Sicherheitsdatenblatt aktualisiert wird:
*Für bereits in Verkehr befindliche Produkte gilt der Stichtag 1. Mai 2028.
Zugehörige Rechtsvorschriften:
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe
Haben Sie weitere Fragen?
Kundendienst Angebot anfordern

In der EU schreiben strenge Vorschriften vor, dass das SDS stets in der Amtssprache des Landes bereitzustellen ist, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird – Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig. In unserem Artikel fassen wir die wichtigsten Anforderungen zusammen und erläutern außerdem, worauf beim internationalen Vertrieb zu achten ist.
Die Änderung der CLP-Verordnung führt neue Vorschriften für Webshops und Online-Werbung mit einer Frist bis 2028 ein.
Ziel der Änderungen ist es, sicherzustellen, dass auch beim Online-Verkauf dasselbe Informationsniveau gilt wie auf physischen Etiketten. Dazu gehört beispielsweise, dass bestimmte Gefahreninformationen bereits in Werbeanzeigen und auf Produktseiten erscheinen müssen.
Die Vorschriften unterscheiden zwischen Werbung und einem tatsächlichen Kaufangebot und richten die verpflichtenden Inhalte entsprechend aus. Außerdem werden Marketingaussagen verboten, die die Gefährlichkeit eines Produkts verharmlosen oder seiner Einstufung widersprechen.
Die QR-Code-Lösung kann das physische Etikett ergänzen, ersetzt es jedoch nicht: Die wichtigsten Gefahrenelemente müssen weiterhin auf der Verpackung erscheinen. Auch die digitalen Inhalte müssen strenge Anforderungen an Zugänglichkeit und Format erfüllen. Eine zusätzliche praktische Orientierung bietet unser Beitrag zur CLP-Kennzeichnung in der Praxis.
Dieses Jahr wird für Akteure der chemischen Industrie eines der komplexesten sein: Neue Fristen, sich ändernde Vorschriften und strengere Anforderungen betreffen gleichermaßen CLP, SDS und PCN-Meldungen. Wir haben die wichtigsten Termine und Aufgaben in einem übersichtlichen Compliance-Kalender nach Quartalen zusammengefasst – damit nichts übersehen wird.
Aufgrund der neuen Vorschriften müssen Gemische bereits nach der neuen Gefahrenlogik eingestuft werden, während Lieferantendaten sich noch in einem Übergangszustand befinden können. Dadurch kann eine Informationslücke entstehen. Bewusste Datenanforderungen und dokumentierte Entscheidungen sind deshalb besonders wichtig, um die Konformität sicherzustellen.
Die Bewertung der umfassenden PFAS-Beschränkung in der EU wird voraussichtlich bis Ende 2026 andauern. Der derzeitige Schwerpunkt sollte daher auf Datensammlung, der Suche nach Alternativen und dem Aufbau interner Prozesse liegen. Eine der größten Herausforderungen bei der Konformität besteht darin, dass PFAS nicht ein einzelner Stoff, sondern eine breite Stoffgruppe ist; daher ist die Harmonisierung von Lieferanteninformationen und Definitionen von entscheidender Bedeutung.
(Veröffentlichung gemäß Artikel 59 Absatz 10 der REACH-Verordnung)
04. Februar 2026:
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition (Artikel 57 Buchstabe f – menschliche Gesundheit)
Fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57 Buchstabe c)
CAS-Nr.: -; EG-Nr.: –
CAS-Nr.: 1478-61-1; EG-Nr.: 216-036-7
CAS-Nr.: -; EG-Nr.: –
CAS-Nr.: -; EG-Nr.: –
CAS-Nr.: -; EG-Nr.: 425-060-9
CAS-Nr.: 75768-65-9; EG-Nr.: 278-305-5
CAS-Nr.: 126049-00-1; EG-Nr.: 468-740-0
CAS-Nr.: 921213-47-0; EG-Nr.: 469-080-6
CAS-Nr.: 577705-90-9; EG-Nr.: 479-100-5
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um die neuesten Informationen zur chemischen Sicherheit zu erhalten.