PFAS-EU-Regulierung 2025–2026: Was Unternehmen jetzt tun müssen

MSDS-EuropeKompass zur chemischen Sicherheit – PFAS-Regulierung 2025–2026

 

PFAS 2025–2026 in der EU: regulatorische Entwicklungen und Unternehmenspflichten

In den Jahren 2025–2026 ist PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) in der EU gleichzeitig ein regulatorisches, kundenbezogenes und technisches Thema.

Die wissenschaftliche Bewertung des breit angelegten EU-Beschränkungsverfahrens schreitet voran: Nach ECHA hat der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) seine Stellungnahme bereits angenommen, während die abschließende Stellungnahme des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) bis Ende 2026 erwartet wird. Gleichzeitig liegt für PFAS-haltigen Löschschaum bereits eine angenommene Beschränkung mit detaillierter Umstellungslogik vor.

Ziel dieses Artikels ist es, Wirtschaftsakteuren (Hersteller, Importeure, Händler, nachgeschaltete Anwender) ein verständliches und zugleich fachlich präzises Bild zu vermitteln. Im Mittelpunkt stehen betriebliche Maßnahmen und die technische Umsetzung.

 

Was ist PFAS – und warum ist daraus ein Geschäftsrisiko geworden?

PFAS ist der Sammelbegriff für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen. Diese Stoffe werden häufig wegen ihrer hohen chemischen Stabilität eingesetzt, gleichzeitig sind viele PFAS in der Umwelt äußerst persistent. Deshalb rücken Emissionsminderung und Substitution in immer mehr Branchen in den Vordergrund.

Eine der größten Herausforderungen für die Compliance besteht darin, dass „PFAS“ nicht einen einzelnen Stoff, sondern eine breite Stoffgruppe bezeichnet. Daher ist es entscheidend, dass das Unternehmen und seine Lieferanten unter PFAS dasselbe verstehen. Die OECD hat hierzu eine eigene Empfehlung veröffentlicht, um die PFAS-Terminologie für die praktische Anwendung mit mehreren Beteiligten zu harmonisieren.

 

Was passiert in der EU in den Jahren 2025–2026?

 

1) Breite EU-PFAS-Beschränkung: Wo steht das Verfahren?

Nach dem aktuellen Stand der regulatorischen Entwicklung ist die PFAS-Beschränkung inzwischen in einer fortgeschrittenen wissenschaftlichen Bewertungsphase. Der RAC hat seine Stellungnahme bereits verabschiedet; der Abschluss der Bewertung durch den SEAC wird bis Ende 2026 erwartet.

Das bedeutet, dass 2025–2026 vor allem die Phase der Vorbereitung, Datenerhebung sowie der Planung von Alternativen und Übergängen ist.

Die wichtige Botschaft für Unternehmen lautet: Es reicht nicht aus, sich auf einen einzigen „großen Stichtag“ vorzubereiten. Sinnvoller ist ein internes Programm, das auch schrittweise und sektorspezifisch unterschiedliche Anforderungen abbilden kann. Die Entwicklung der PFAS-Regulierung sollte daher laufend beobachtet werden.

 

2) Löschschaum: konkrete Beschränkung und praktische Übergangsanforderungen

Für PFAS-haltigen Löschschaum wurde im Rahmen von REACH bereits eine konkrete Beschränkung angenommen. Je nach Verwendungsbereich gelten unterschiedliche Übergangsfristen.

Die Beschränkung beginnt ab Oktober 2026 zu greifen; die Umsetzung erfolgt stufenweise, unter anderem mit früher geltenden Verbotselementen für tragbare Feuerlöscher.

Für die praktische Umsetzung geht es nicht nur um den Austausch des Produkts. Ebenso relevant sind die Reinigung von Systemen, die Verringerung des Flüssigkeitseinsatzes, Lagerung, Abfallbewirtschaftung und Entsorgung.

 

3) Trinkwasser: Compliance-Frist 2026 und Messmethodik

Die Richtlinie (EU) 2020/2184 schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 12. Januar 2026 sicherstellen müssen, dass die Parameterwerte für PFAS in Wasser für den menschlichen Gebrauch eingehalten werden.

In der praktischen Compliance ist nicht nur der Grenzwert selbst, sondern auch die Messung ein zentrales Thema.

Die Europäische Kommission hat hierzu technische Leitlinien für Methoden veröffentlicht, die sich für die Überwachung von PFAS Total und Sum of PFAS eignen.

 

Worin kann sich die Compliance zwischen den Mitgliedstaaten unterscheiden?

Der „zentrale“ Teil des EU-Rechts ist identisch, die Umsetzung kann jedoch in mehreren Punkten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren. Diese Unterschiede betreffen meist nicht das Ziel, sondern die Art der Durchführung.

 

Umsetzung von Richtlinien und mögliche Verschärfungen

Bei Richtlinien – etwa im Trinkwasserbereich – übertragen die Mitgliedstaaten die Anforderungen in ihr nationales Recht. Dabei können auch strengere Werte oder zusätzliche Parameter eingeführt werden.

 

Behördliche Kontrollen und Sanktionen

Häufigkeit und Schwerpunkt von Kontrollen, der Umfang angeforderter Nachweise sowie die Sanktionspraxis können zwischen den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen. Gute Praxis ist deshalb der Aufbau eines internes Registrierungssystem, das Dokumentation, Messungen und Änderungsmanagement abdeckt, anstatt nur auf Mindestanforderungen zu reagieren.

 

Abfallbewirtschaftung und Entsorgung

Bei der Umstellung von Löschschaum sind die technischen Schritte auf EU-Ebene vergleichsweise klar beschrieben, die praktischen Wege der Abfallbewirtschaftung und Entsorgung können jedoch national unterschiedlich organisiert sein.

Das gilt insbesondere für Altbestände, Spülwässer und kontaminierte Stoffströme, die bei der Reinigung von Anlagen entstehen.

 

Akkreditierung, Nachweisgrenzen und analytische Methoden

Die methodischen Leitlinien der Kommission benennen geeignete analytische Methoden und Untersuchungsansätze, dennoch können Laborinfrastruktur, Akkreditierungspraxis und behördliche Erwartungen von Staat zu Staat unterschiedlich sein.

Deshalb sollte das Messziel vorab klar festgelegt werden: Nachweis der Compliance, Überprüfung einer Umstellung oder Identifizierung eines möglichen Emissionspfads.

 

Wer ist betroffen? Typische Rollen in der Wirtschaft

PFAS ist nicht nur ein Thema für Chemiehersteller. Die Problematik tritt häufig dort auf, wo Produkte leistungsbestimmende Funktionen erfüllen – etwa bei Beschichtungen, Dichtungen oder Oberflächenbehandlungen – oder wo Bestände und Systeme vorhanden sind, wie im Brandschutz.

Betroffen sein können zum Beispiel:

  • Hersteller und Formulierer von Gemischen.
  • Importeur und Händler, insbesondere in komplexen Lieferketten.
  • nachgeschalteter Anwender in industriellen Prozessen.
  • Anlagenbetreiber, die Löschschaum lagern oder schaumbasierte Löschsysteme betreiben.

 

Unternehmenspflichten 2025–2026: auditfeste Vorbereitung Schritt für Schritt

Der folgende Ansatz dient dazu, Rechtssicherheit und Geschäftskontinuität gleichzeitig zu unterstützen. Die Reihenfolge folgt bewusst einer praktischen Projektlogik.

 

1) PFAS-Inventar: Was wird wo und warum verwendet?

Beginnen Sie damit, die PFAS-Relevanz innerhalb der Organisation systematisch zu erfassen:

  • Stoffe und Gemische (Rohstoffe, Hilfsstoffe),
  • Fertig- und Halbfertigprodukte,
  • Bestände am Standort, insbesondere Löschschaum.

Ein praktischer Filter ist die Suche nach Funktionen, zum Beispiel Antihaftwirkung, Wasserabweisung oder Chemikalienbeständigkeit. So lassen sich auch „versteckte“ PFAS-Anwendungen besser erkennen.

 

2) Grenzen des Sicherheitsdatenblatts (SDB): Welche zusätzlichen Informationen sind erforderlich?

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein zentrales Dokument, aber nicht immer ausreichend, um die PFAS-Betroffenheit eindeutig nachzuweisen. Es kann vorkommen, dass das SDB keine ausreichenden Informationen zur Präsenz von PFAS als Stoffgruppe enthält oder dass Details aufgrund von Geschäftsgeheimnissen eingeschränkt sind.

Die Lösung besteht in einer gezielten Lieferantenabfrage auf Basis einer einheitlichen Definition. Die OECD-Empfehlung zur Terminologie kann dabei als verlässliche Referenz dienen.

 

3) Lieferantenfragebogen: Was sollte abgefragt werden, damit die Antwort nutzbar ist?

Empfohlene Themenblöcke:

  • PFAS-Vorkommen entsprechend der festgelegten Definition.
  • Welche Nachweise liegen vor (Messung, Methodenbeschreibung, Qualitätssicherung).
  • Änderungsmanagement: Mitteilung bei geänderter Zusammensetzung, aktualisierte Unterlagen.
  • Alternativen und Stand der Substitution (einschließlich möglicher Ausstiegspläne).

 

4) Risikopriorisierung: Wo sollte zuerst gehandelt werden?

Mögliche Priorisierungskriterien:

  • regulatorischer Fokus, zum Beispiel Löschschaum,
  • Druck durch Kunden-Compliance (Audit, Ausschreibung, Export),
  • mögliche Emissionspfade (Standortwasser, Reinigungsprozesse).

Für Löschschaum empfiehlt es sich häufig, ein eigenes Umstellungsprojekt aufzusetzen, weil technische Umsetzung und Dokumentation besonders komplex sein können.

 

5) Messstrategie: weniger, aber gezielter

Ein häufiger Fehler ist der Ansatz „Wir messen alles“. Besser ist es, vorab ein klares Ziel festzulegen:

  • PFAS-Vorkommen innerhalb einer Produktfamilie bestätigen oder ausschließen,
  • Umstellung vorher/nachher überprüfen,
  • Emissionspfade identifizieren.

Im Zusammenhang mit Trinkwasser und Monitoring kann die Seite Sicherheitsdatenblätter: Wichtige Datenbanken & Quellen dabei helfen, geeignete Informationsquellen und belastbare Datengrundlagen für die Bewertung auszuwählen.

 

6) Substitution: geplanter Ersatz mit Validierung

PFAS ist häufig leistungsbestimmend. Eine tragfähige Substitution ist nur dann stabil, wenn Folgendes vorhanden ist:

  • ein Prüfplan (Labor + Betriebsversuch),
  • Freigabe durch die Qualitätssicherung,
  • Kundenkommunikation,
  • dokumentiertes Änderungsmanagement.

 

7) Dokumentation und Kommunikation: Was kann ein Unternehmen belastbar behaupten?

Die Aussage „PFAS-frei“ ist nur dann belastbar, wenn sie gestützt wird durch:

  • Lieferantenerklärungen,
  • Messergebnisse, soweit sachlich erforderlich,
  • und ein nachvollziehbares Änderungsmanagement.

Fehlt diese Absicherung, kann die Aussage bei Kundenreklamationen, Ausschreibungen oder Audits zum Risiko werden.

 

8) Umstellung von Löschschaum: praktisches Mindestpaket

Typische Aufgaben im Umstellungsprojekt sind:

  • Bestandsaufnahme (Schaumtyp, Menge, Verwendung),
  • Auswahl einer fluorfreien Alternative,
  • Reinigung der Infrastruktur mit dem Ziel, PFAS-Rückstände zu minimieren,
  • Organisation von Abfallbewirtschaftung und Entsorgungswegen,
  • Bestätigungsbeprobung und Dokumentation.

 

FAQ – PFAS 2025–2026

Wann ist mit dem entscheidenden Wendepunkt der breiten EU-PFAS-Beschränkung zu rechnen?

Nach ECHA ist die Stellungnahme des RAC bereits verabschiedet; die abschließende SEAC-Stellungnahme wird bis Ende 2026 erwartet. Die legislativen Schritte folgen darauf, weshalb sich Unternehmen auf schrittweise Übergänge vorbereiten sollten.

Warum reicht für Lieferantenerklärungen keine einzelne PFAS-Liste aus?

Weil PFAS-Terminologie und Anwendungsbereich leicht auseinanderlaufen können. Gerade deshalb hat die OECD eine Empfehlung veröffentlicht, damit alle Beteiligten unter PFAS möglichst dasselbe verstehen.

Reicht das Sicherheitsdatenblatt (SDB) aus, um die PFAS-Betroffenheit festzustellen?

Oft nicht. Das SDB ist in erster Linie ein Dokument der Gefahrenkommunikation. Für die Bewertung der PFAS-Betroffenheit sind häufig zusätzliche Lieferanteninformationen und gegebenenfalls analytische Untersuchungen erforderlich.

Welche Organisationen sollten die PFAS-Ausstiegsplanung für Löschschaum besonders dringend angehen?

Alle Organisationen, die Löschschaum lagern oder schaumbasierte Löschsysteme betreiben, da die Beschränkung ab Herbst 2026 greift und die technische Umstellung zeitaufwendig sein kann.

Warum kann es Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten geben, obwohl es um EU-Recht geht?

Bei Verordnungen ist die Regel selbst einheitlich, aber Kontrolle und praktische Umsetzung können variieren. Bei Richtlinien können Mitgliedstaaten Anforderungen strenger umsetzen und zusätzliche Parameter vorsehen.

Was sind die ersten drei Schritte, wenn ein Kunde eine PFAS-Erklärung verlangt?

(1) Erstellung eines PFAS-Inventars für Produkte und Hilfsstoffe. (2) Verwendung eines einheitlichen Lieferantenfragebogens mit klarer Definition. (3) Entscheidung, wo Messungen notwendig sind und wo Dokumentation plus Änderungsmanagement ausreichen.

Zusammenfassung: 2025–2026 ist die Phase der Vorbereitung – und kann zugleich ein Wettbewerbsvorteil sein

Die PFAS-Regulierung in der EU entwickelt sich schnell weiter. Die sicherste Unternehmensstrategie ist nachweisbare Transparenz: Inventar, Lieferantendaten, gezielte Messungen, geplante Substitution und – wo relevant – ein eigenes Projekt zur Umstellung von Löschschaum.

 

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