Kennzeichnungen des Sicherheitsdatenblattes


Ein verpackter Stoff oder ein verpacktes Gemisch wird gemäß den CLP-Vorschriften gekennzeichnet. Dafür gibt es einige Hinweise, was man einhalten muss. Die folgenden Angaben sind bei der Kennzeichnung erforderlich:

 

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Lieferanten
  • Nenmenge des Stoffes oder Gemisches in der Verpackung, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sofern diese Menge nicht auf der Verpackung anderweitig angegeben ist
  • Produktidentifikator
  • Wo zutreffend ein Abschnitt für ergänzende Informationen

 

Es gibt auch Hinweise für die Produktidentifikatoren. Auf den Kennzeichnungsetiketten sind die gleichen Produktidentifikatoren wie auf den Sicherheitsdatenblättern zu verwenden. Die Produktidentifikatoren müssen den folgenden Elemente enthalten:

  • Name und Identifikationsnummer oder
  • die CAS-Nummer zusammen mit dem IUPAC-Namen oder die CAS-Nummer zusammen mit einer anderen internationalen chemischen Bezeichnung oder
  • falls keine CAS-Nummer verfügbar ist und keiner der oben genannten Punkte zutrifft, der IUPAC-Name oder eine andere internationale chemische Bezeichnung.

 

Auf die Gemische beziehen sich noch weitere Vorschriften. Die Produktidentifikator für Gemische müssen noch

  • den Handelsnamen oder die Bezeichnung des Gemisches

 

die Identität aller in dem Gemisch enthaltenen Stoffe, die zur Einstufung des Gemisches in Bezug auf akute Toxizität, Ätzwirkung auf die Haut oder Verursachung schwerer Augenschäden, Keimzellmutagenität, Karziogenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege, Zielorgan-Toxicität oder Aspirationsgefahr enthalten

 

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