Sicherheitsdatenblatt-Wissensbasis – Eindeutiger Rezepturidentifikator
Der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) ist ein 16-stelliger Code, der auf dem Kennzeichnungsetikett von Gemischen anzugeben ist. Der UFI ist ein Element der Meldung an Giftinformationszentren (PCN), die in harmonisierter Form erfolgen muss.
Als Ergebnis der Meldung werden einheitliche Daten für medizinisches Personal in den EU-Mitgliedstaaten verfügbar. Durch die Verwendung des Codes können Giftinformationszentren in Notfallsituationen Informationen über das gefährliche Gemisch bereitstellen.
Bestimmungen zur Anwendung des UFI sowie zur Kennzeichnung von Gemischen wurden in der Verordnung (EU) 2017/542 der Kommission festgelegt, mit der die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) durch Hinzufügen eines neuen Anhangs (VIII) geändert wurde. Diese Bestimmungen sind für alle Mitgliedstaaten des EWR verbindlich.
Über den UFI-Code (der den zuständigen Stellen im Rahmen der PCN-Meldung übermittelt wird) kann die Zusammensetzung eines bestimmten Gemisches eindeutig zugeordnet werden, sodass im Notfall schnell reagiert werden kann. Gleichzeitig wird die Vertraulichkeit der Zusammensetzung geschützt, da nur die zuständigen Stellen des jeweiligen Mitgliedstaats Zugriff auf die im Rahmen der Meldung übermittelten Daten erhalten.
Ansatz basierend auf dem Gemisch
Eine bestimmte Zusammensetzung eines Gemisches wird durch einen bestimmten UFI gekennzeichnet.
Produkte mit gleicher Zusammensetzung, aber unterschiedlichen Fantasienamen (d. h. dasselbe Gemisch wird unter unterschiedlichen Handelsnamen in Verkehr gebracht) erhalten denselben UFI-Code.
Ansatz basierend auf dem Produkt
Jedes Produkt erhält einen eigenen UFI.
In diesem Fall kann ein Gemisch mehrere UFI-Codes haben, wenn es unter verschiedenen Fantasienamen (Produktnamen) in Verkehr gebracht wird.
Für ein besseres Verständnis der auf Gemischen und Produkten basierenden Ansätze ist es wichtig, die Begriffe zu unterscheiden:
Gemisch:
Enthält mindestens zwei Inhaltsstoffe (bei denen es sich auch um einen Stoff und/oder ein Gemisch handeln kann; MiM – Gemisch im Gemisch).
Die Eigenschaften eines Gemisches werden hauptsächlich durch seine Zusammensetzung und physikalisch-chemischen Eigenschaften bestimmt.
Produkt:
Zum Verkauf bestimmtes Gemisch, das durch einen Handelsnamen (Fantasienamen) gekennzeichnet ist und dessen Merkmale u. a. durch Verpackung, Kennzeichnung und Produktkategorie bestimmt werden.
Marktorientierter Ansatz
Gleiche Gemische erhalten verschiedene UFI, wenn sie in verschiedenen Ländern in Verkehr gebracht werden.
Beispielsweise wird „Produkt 1“ in Deutschland in Verkehr gebracht und erhält einen eindeutigen Rezepturidentifikator („UFI 1“). Wird „Produkt 1“ auch in Spanien in Verkehr gebracht, erhält es dort einen anderen Code („UFI 2“).
Sprach-/etikettenorientierter Ansatz
Ähnlich wie beim marktorientierten Ansatz berücksichtigt dieser Ansatz jedoch auch, dass in verschiedenen Ländern dieselbe Amtssprache verwendet werden kann (z. B. Deutsch in Deutschland und Österreich).
Jede der oben genannten Strategien kann korrekt sein, solange das folgende Grundprinzip nicht verletzt wird:
Der UFI muss eine bestimmte Zusammensetzung eindeutig zuordnen und darf niemals Gemische mit unterschiedlicher Zusammensetzung abdecken!
Der UFI-Generator ist eine kostenlose Webanwendung, die online (im Browser) verwendet werden kann und in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar ist.
Der UFI-Code wird durch Eingabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder einer gleichwertigen Unternehmenskennung) und einer Formulierungsnummer erzeugt.
Wichtig:
Ob ein neuer UFI erforderlich ist, hängt davon ab, ob die Änderung der Zusammensetzung die in Anhang VIII festgelegten Kriterien (insbesondere Konzentrationsbereiche und zulässige Abweichungen) auslöst.
Ein neuer UFI ist in der Regel erforderlich, wenn:
Änderungen der Konzentration von Bestandteilen, die eine neue Meldung und ggf. einen neuen UFI erforderlich machen können (Orientierungswerte):
Konzentration der Bestandteile im Gemisch (zulässiger Änderungsgrad):
Schritte, die nach der Erzeugung eines neuen UFI typischerweise erforderlich sind:
Ein neuer UFI ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:
Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Aktualisierungspflicht der PCN-Meldung
Wenn ein nachgeschalteter Anwender ein MiM (Gemisch im Gemisch) zur Formulierung eines eigenen Gemisches verwendet, kann es ausreichend sein, den UFI des eingesetzten Gemisches zu kennen, anstatt die vollständige Zusammensetzung zu erhalten – vorausgesetzt, die Anforderungen von Anhang VIII werden erfüllt.
Der praktische Hintergrund ist, dass im Rahmen der PCN-Meldung in vielen Fällen praktisch jeder relevante Bestandteil anzugeben ist, was bei MiM-Produkten zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. Das in der Lieferkette bereitgestellte Gemisch wurde jedoch typischerweise bereits früher gemeldet, sodass die zuständigen Stellen und Giftinformationszentren über die relevanten Informationen verfügen. Der UFI des zur Formulierung verwendeten Gemisches muss nicht auf dem Kennzeichnungsetikett des Endprodukts angegeben werden (dort ist der UFI des Endprodukts anzugeben), sodass keine vertraulichen Informationen offengelegt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, Änderungen des UFI eines in der Lieferkette verwendeten Gemisches mitzuteilen, da Unternehmen, die dieses Gemisch zur Formulierung eigener Gemische verwenden, ihre Meldungen und ggf. Unterlagen entsprechend aktualisieren müssen.
Weitere Informationen zur Platzierung des eindeutigen Rezepturidentifikators und zur CLP-Kennzeichnung finden Sie in unserem Artikel „CLP-Kennzeichnung in der Praxis“.