Sicherheitsdatenblatt-Wissensbasis – Gültigkeitsdauer eines Sicherheitsdatenblatts
Eine Überarbeitung oder Aktualisierung eines Sicherheitsdatenblatts (SDS) ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die im Dokument enthaltenen Informationen korrekt und aktuell sind.
Wie lange kann ein Sicherheitsdatenblatt als „gültig“ angesehen werden?
Sicherheitsdatenblätter haben in der EU kein „Ablaufdatum“.
Die Konformität eines Sicherheitsdatenblatts hängt nicht vom Ausgabedatum oder vom Datum der letzten Überarbeitung ab, sondern davon, ob Inhalt und Format den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen.
Wenn neue rechtliche Vorgaben oder Stoffdaten veröffentlicht werden, helfen Informationsquellen und Datenbanken für Sicherheitsdatenblätter, den Aktualisierungsbedarf frühzeitig zu erkennen und zielgerichtet zu reagieren.
Seit dem 1. Januar 2021 gelten die materiellen und formalen Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/878 (Änderung von Anhang II der REACH-Verordnung) für Sicherheitsdatenblätter.
Dies bedeutet nicht, dass nur Sicherheitsdatenblätter mit einem Überarbeitungsdatum vom 1. Januar 2021 konform sind.
Sicherheitsdatenblätter, die noch nach der Verordnung (EU) Nr. 2015/830 erstellt wurden, durften bis zum 31. Dezember 2022 bereitgestellt werden.
Herunterladbares Sicherheitsdatenblattmuster (2020/878)
Die Überarbeitung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern ist nicht an einen festen Zeitraum gebunden (es ist z. B. nicht erforderlich, Sicherheitsdatenblätter jährlich, zweijährlich oder alle fünf Jahre routinemäßig zu überarbeiten).
Eine Aktualisierung ist erforderlich, sobald neue relevante Informationen über das Produkt verfügbar sind.
Gemäß Artikel 31 Absatz 9 der REACH-Verordnung muss das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisiert werden, wenn:
Wenn ein Sicherheitsdatenblatt überarbeitet wurde, ist die überarbeitete Fassung allen Abnehmern, die in den letzten 12 Monaten mit dem Stoff oder Gemisch beliefert wurden, unaufgefordert und kostenlos zu übermitteln (in Papierform oder elektronisch).
Das überarbeitete Sicherheitsdatenblatt muss das Datum der letzten Überarbeitung/Aktualisierung enthalten. Auf der ersten Seite ist außerdem das Datum der Erstellung anzugeben.
Bei der Übermittlung der neuen Fassung sind die Abnehmer in Abschnitt 16 des Sicherheitsdatenblatts auf die Änderungen hinzuweisen (sofern die Änderungen nicht an anderer Stelle eindeutig angegeben sind).
Bei überarbeiteten Sicherheitsdatenblättern ist auf der ersten Seite zusätzlich anzugeben: „Überarbeitet am (Datum)“, die Versions- bzw. Revisionsnummer sowie – sofern zutreffend – das Datum des Inkrafttretens der geänderten Fassung oder ein Hinweis darauf, welche frühere Fassung ersetzt wird.
Arbeitgeber und Hersteller sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Sicherheitsdatenblatt für ihre Produkte korrekt und aktuell ist. Dazu gehört, das Sicherheitsdatenblatt bei Bedarf zu überarbeiten oder zu aktualisieren und den Mitarbeitenden die aktuellsten Informationen über die mit dem Produkt verbundenen Gefahren und erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen bereitzustellen.
Eine verspätete Aktualisierung kann zu einer Nichterfüllung gesetzlicher Anforderungen und zu potenziellen Sicherheitsrisiken für Mitarbeitende und Verbraucher führen.
Zusammenfassend ist die Überarbeitung oder Aktualisierung eines Sicherheitsdatenblatts ein wesentlicher Bestandteil zur Gewährleistung der Sicherheit von Arbeitnehmern, Verbrauchern und der Umwelt. Arbeitgeber und Hersteller sollten sicherstellen, dass ihre Produkte von einem korrekten und aktuellen Sicherheitsdatenblatt begleitet werden und dass dieses unverzüglich aktualisiert wird, sobald neue relevante Informationen vorliegen.