Vorgehensweise in der Erstellung und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern

MSDS-EuropeKompass zur Chemikaliensicherheit – Vorgehensweise bei der Erstellung und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern

 

Die erste Phase

Übersetzung – Bestimmung der Format- und Inhaltselemente

Erstellung von Inhalt und Format des Sicherheitsdatenblatts in Übereinstimmung mit den anwendbaren EU- und nationalen Rechtsvorschriften.

In dieser Phase wird auch – falls es sich um ein fremdsprachiges Sicherheitsdatenblatt handelt – die Übersetzung des Textes durchgeführt. Bei der Übersetzung wird angestrebt, wörtliche Spiegelübersetzungen zu vermeiden. Vielmehr soll der Zieltext den Sinn des Ausgangstextes korrekt wiedergeben. Im Allgemeinen gibt es für spezifische Formulierungen, die im Sicherheitsdatenblatt verwendet werden müssen, bereits eine etablierte Fachterminologie in der Zielsprache.

Bei der Übersetzung der standardisierten Teile des Textes ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. In bestimmten Abschnitten des Sicherheitsdatenblatts gibt es Standardtexte, die durch spezielle Vorschriften definiert sind. Nach den Regeln der Chemikaliensicherheit dürfen diese Standardtexte nur in der Form verwendet werden, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Das gebräuchlichste Beispiel ist der Wortlaut der H- und P-Sätze oder anderer Texte, die als Kennzeichnungselemente gelten. Natürlich gibt es auch weitere standardisierte Texte in einem Sicherheitsdatenblatt.

Aus den oben genannten Gründen setzt der Übersetzungsprozess Kenntnisse der chemikaliensicherheitsrechtlichen Vorschriften und praktische Erfahrung bei der Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern voraus.

In der Übersetzungsphase werden auch – falls es sich um ein Gemisch handelt – die einzelnen Bestandteile überprüft. Unsere Experten prüfen, ob die Bezeichnung des jeweiligen Bestandteils korrekt angegeben ist, ob die zugehörigen CAS- und EG-Nummern korrekt sind und ob die angegebenen Einstufungselemente (Gefahrenpiktogramme und H-Sätze) zutreffend sind.

Außerdem muss auf die korrekte Angabe von Arbeitsplatzgrenzwerten geachtet werden. Anhand der einschlägigen Rechtsvorschriften ist zu prüfen, ob für die einzelnen im Sicherheitsdatenblatt aufgeführten Bestandteile Grenzwerte festgelegt sind. Falls ja, müssen diese Werte im entsprechenden Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts angegeben werden.

 

Die zweite Phase

Einstufung, fachliche Überprüfung

Zunächst überprüft unser Experte das übersetzte Sicherheitsdatenblatt und kontrolliert, ob während der Übersetzung Datenverluste oder Tippfehler aufgetreten sind. Im Zuge der Erstellung des Sicherheitsdatenblatts ist eine mehrfache Kontrolle der Daten auf Korrektheit unerlässlich.

Unser Experte prüft anschließend anhand der vorliegenden Daten die Einstufung des Stoffes/Gemisches und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor, weist auf die erforderlichen Gefahrenpiktogramme hin und ersetzt oder ergänzt die notwendigen H- und P-Sätze. In vielen Fällen fehlen in Datenblättern spezielle Elemente des Kennzeichnungsetiketts. Auch dieser Aspekt erfordert besondere Aufmerksamkeit.

Für diese Prüfungen stützen sich unsere Experten auf nützliche Informationsquellen und Datenbanken für SDS, etwa offizielle Stofflisten, Grenzwerttabellen und toxikologische Datenbanken.

 

Die dritte Phase

Abschließende fachliche Überprüfung

Wir erstellen ein logisch konsistentes Sicherheitsdatenblatt, das frei von Inkonsistenzen ist.

Unserer Meinung nach ist dies ein besonders wichtiger Arbeitsschritt. Aus unserer Erfahrung können Widersprüche innerhalb eines Sicherheitsdatenblatts erhebliche Probleme verursachen (z. B. dürfen die toxikologischen Angaben in den entsprechenden Abschnitten nicht im Widerspruch zur Einstufung des Stoffes/Gemisches stehen).

Wir übermitteln das fertige Sicherheitsdatenblatt im PDF-Format.

Wir garantieren die fachliche Qualität, Rechtskonformität und offizielle Akzeptanz unserer Sicherheitsdatenblätter nur dann, wenn sie vollständig kopiert oder gedruckt werden.

 

Nachdem das Sicherheitsdatenblatt übermittelt wurde …

Die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts endet nicht mit der Übergabe.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Interpretation und Verwendung des Sicherheitsdatenblatts oder helfen bei der Festlegung weiterer notwendiger Aufgaben im Zusammenhang mit Sicherheitsdatenblättern im Allgemeinen.

 

Fachliche Garantien im Arbeitsablauf der Erstellung und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern

Wenn im Zuge behördlicher Kontrollen seitens des Prüfers Einwände zum Sicherheitsdatenblatt erhoben werden – aus welchen Gründen auch immer –, nimmt der Experte unseres Unternehmens Kontakt mit dem behördlichen Ansprechpartner auf und klärt die gegebenenfalls auftretenden Fragen.

Wenn festgestellt wird, dass bei der Erstellung des Sicherheitsdatenblatts ein fachlicher Fehler gemacht wurde, korrigieren wir das Sicherheitsdatenblatt kostenlos.

 

Finanzielle Garantie

Wenn einer unserer Kunden oder ein Partner unserer Kunden aufgrund der Verwendung eines von unserem Unternehmen fehlerhaft erstellten Sicherheitsdatenblatts einen erheblichen Schaden erlitten hat (z. B. Bußgelder, Umetikettierung usw.), erstatten wir diesen unserem Kunden vollständig.

 

Angebotene Dienstleistungen

 

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Schnelle Fragen und Antworten

Warum ist bereits in der Übersetzungsphase juristisches Wissen erforderlich?

Weil viele standardisierte Textbausteine (z. B. H- und P-Sätze) exakt in der gesetzlich festgelegten Form erscheinen müssen. Daher erfordert eine korrekte Übersetzung die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.

Was prüft der Experte im zweiten Arbeitsschritt?

Er kontrolliert die übersetzten Daten (CAS-/EG-Nummern, Grenzwerte), die Richtigkeit der Einstufung sowie die vollständige Anwendung der erforderlichen Gefahrenpiktogramme und H-/P-Sätze.

Was ist das Hauptziel des dritten Arbeitsschritts bei der Erstellung des SDS?

Die Erstellung eines logisch konsistenten, widerspruchsfreien Sicherheitsdatenblatts, in dem die Angaben aller Abschnitte miteinander übereinstimmen.