Nützliche Informationsquellen und Datenbanken für die Erstellung von SDS

MSDS-EuropeWissensdatenbank für Sicherheitsdatenblätter – Nützliche Informationsquellen und Datenbanken zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

 

Zielgruppe: Sicherheitsdatenblatt (SDS)-Ersteller, Importeure, Hersteller, nachgeschaltete Anwender

Zusammenfassung: die nachfolgenden geprüften behördlichen bzw. zwischenstaatlichen Quellen unterstützen zuverlässig die Erhebung, Überprüfung und Aktualisierung der für die 16 Abschnitte des SDS erforderlichen Daten.

 

Einleitung – woher sollten die Daten stammen?

Der überwiegende Teil der für ein Sicherheitsdatenblatt erforderlichen Informationen sollte beim Lieferanten bereits vorliegen. Unternehmen erheben diese Daten im Rahmen der Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Kontrolle von Chemikalien – insbesondere der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung) sowie der Vorschriften zum Transport und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

  • Bei einer REACH-Registrierung können Hersteller/Importeure über gemeinsame Einreichungen/Konsortien zusätzlich auf weitere Daten zugreifen.
  • Nachgeschaltete Anwender und Formulierer von Gemischen haben als vorrangige Informationsquelle das vom Lieferanten bereitgestellte SDS für den betreffenden Stoff/Bestandteil.

Wenn bei der Erstellung des SDS bestimmte Daten fehlen oder die aus der Lieferkette stammenden Informationen widersprüchlich erscheinen, lohnt sich die Überprüfung in öffentlich zugänglichen behördlichen oder internationalen Datenbanken. Die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt.

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Verfügbare Datenbanken und wie sie das SDS unterstützen

ECHA – Datenbank registrierter Stoffe

https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/registered-substances

Was finden Sie hier? Informationen aus REACH-Dossiers: Gefahreneigenschaften, Verwendung, Risikomanagement, physikalisch-chemische Daten, Toxikologie-/Ökotoxikologie-Daten.

SDS-Abschnitte: 2, 3, 7–9, 11–13, 15.

 

ECHA – Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Inventory)

https://echa.europa.eu/information-on-chemicals/cl-inventory-database

Was finden Sie hier? Mitgeteilte/registrierte Einstufungen + harmonisierte Einstufung (CLP-Anhang VI).

SDS-Abschnitte: 2, 3, 15.

Hinweis: Wenn eine harmonisierte Einstufung vorliegt, ist diese maßgeblich.

 

eChemPortal (OECD) – mehrere Datenbanken in einer Suche

https://www.echemportal.org/echemportal/

Was finden Sie hier? Gleichzeitige Suche nach behördlichen und bewerteten Daten (physikalisch-chemische, toxikologische, ökotoxikologische Daten, Umweltverhalten).

SDS-Abschnitte: 7–9, 11–12.

 

IPCS INCHEM (WHO/ILO/UNEP) – international geprüfte Zusammenfassungen

http://www.inchem.org/

Was finden Sie hier? Monographien und Karten (EHC, CICAD, ICSC) zu den Gesundheits- und Umweltrisiken von Chemikalien.

SDS-Abschnitte: 4–6, 11–12, 15.

ICSC-Sammlung: https://www.inchem.org/pages/icsc.html

 

Endokrine Disruptoren (ECHA)

https://echa.europa.eu/hot-topics/endocrine-disruptors

Was finden Sie hier? Übersicht, Identifizierungskriterien, regulatorischer Status.

SDS-Abschnitte: 2, 11–12, 15.

 

Nationale Auskunftsstellen (Helpdesks)

https://echa.europa.eu/support/helpdesks

Wofür ist dies nützlich? Beratung in Landessprache zu REACH-/CLP-/BPR-Fragen, Kenntnis der nationalen Anforderungen.

SDS-Abschnitte: 1, 15.

Giftinformationszentren – benannte Stellen: https://poisoncentres.echa.europa.eu/appointed-bodies

 

Wenn ich im C&L Inventory mehrere einander widersprechende Mitteilungen finde, welche sollte ich als Grundlage heranziehen?
Zunächst ist zu prüfen, ob eine harmonisierte Einstufung (CLP-Anhang VI) vorliegt – diese ist verbindlich. Ist dies nicht der Fall, muss die „eigene“ Einstufung anhand der Qualität und Herkunft der Mitteilungen sowie der Daten in den ECHA-Dossiers begründet werden; dies ist außerdem in Abschnitt 16 des Sicherheitsdatenblatts zu dokumentieren.

Sind (Q)SAR- oder Read-across-Daten im SDS zulässig?
Ja, auf Basis des OECD QSAR Toolbox oder einer vergleichbaren validierten Methode, jedoch stets unter Angabe des Modellnamens/-versions, des Anwendungsbereichs (applicability domain) und der Unsicherheit der Daten.

Wo finde ich offizielle Arbeitsplatzgrenzwerte (OEL)?
Auf EU-Ebene in den IOELV-/BOELV-Richtlinien (EUR-Lex) und auf nationaler Ebene in den nationalen Listen (z. B. TRGS, NIOSH/OSHA, Safe Work Australia). Geben Sie stets das Land und das Datum an.

Auf welche Rechtsvorschriften sollte ich die Transportklassifizierung (Abschnitt 14) stützen?
Maßgeblich sind die UN Model Regulations und für die einzelnen Verkehrsträger die offiziellen Vorschriften von ADR/RID/ADN/IMDG. Daraus lassen sich UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe und die Kennzeichnung der Umweltgefahr ableiten.

Was ist zu tun, wenn die Daten im SDS des Lieferanten von öffentlich verfügbaren Behördendaten abweichen?
Führen Sie einen Vergleich durch (tabellarisch nach Quelle) und fordern Sie eine Klarstellung vom Lieferanten an. Begründen Sie die endgültige Entscheidung und dokumentieren Sie die Daten der Quellenangaben in Abschnitt 16 des Sicherheitsdatenblatts.

 

Weitere offizielle behördliche/zwischenstaatliche Quellen

EU-/UN-Ebene

CLP-harmonisierte Einstufungen – CLP-Anhang VI (EUR-Lex)

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2008/1272/oj

SDS: 2, 3, 15.

EU-Arbeitsplatzgrenzwerte (IOELV/BOELV)

Beispiel – 5. IOELV-Liste: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32019L1831

SDS: 8.

WHO / ILO / OECD

IARC Monographs (WHO/IARC) – https://monographs.iarc.who.int/

SDS: 11, 15.

OECD QSAR Toolboxhttps://www.qsartoolbox.org/

SDS: 11–12 (immer angeben, wenn die Daten aus Modellierungen abgeleitet sind).

 

Nationale Behörden-Datenbanken

Hinweis: Anforderungen und Werte können je nach Land variieren; geben Sie im Abschnitt 16 des SDS stets das Herkunftsland und das Abrufdatum an.

USA – EPA CompTox Dashboardhttps://comptox.epa.gov/dashboard/

SDS: 3, 9, 12, 15.

USA – EPA IRIShttps://www.epa.gov/iris

SDS: 11, 15.

USA – NIOSH Pocket Guidehttps://www.cdc.gov/niosh/npg/

SDS: 8, 4–6.

USA – OSHA PEL (Table Z-1) – https://www.osha.gov/laws-regs/regulations/standardnumber/1910/1910.1000TABLEZ1

SDS: 8.

USA – NTP Report on Carcinogenshttps://ntp.niehs.nih.gov/whatwestudy/assessments/cancer/roc

SDS: 11, 15.

Vereinigtes Königreich – HSE GB MCL Listhttps://www.hse.gov.uk/chemical-classification/classification/mcl-list.htm

SDS: 2, 15.

Deutschland – BAuA TRGS (AGW)https://www.baua.de/EN/Service/Technical-rules/TRGS/TRGS

SDS: 8.

Australien – Safe Work Australia: HCIShttps://hcis.safeworkaustralia.gov.au/

SDS: 2, 8.

Japan – NITE CHRIP / GHS https://www.nite.go.jp/index.html

SDS: 2, 11–12, 15.

Kanada – Domestic Substances List (DSL)

Übersichtsseite: https://www.canada.ca/en/environment-climate-change/services/canadian-environmental-protection-act-registry/substances-list/domestic.html

SDS: 15.

EU-Pestiziddatenbank (GD SANTE)https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/eu-pesticides-database_en

SDS: 15 (sofern für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte relevant).

 

Worauf sollten wir achten? – Typische Fallstricke

  • Inkonsistente C&L-Meldungen → die gewählte Einstufung muss begründet werden.
  • Veraltete Daten → prüfen Sie stets das Datum der letzten Aktualisierung.
  • Falsche Identität → Daten zu Salzen/Hydraten/Isomeren können nicht automatisch übernommen werden.
  • Gemische → Abweichungen zwischen dem SDS des Lieferanten und der eigenen CLP-Berechnung müssen dokumentiert werden.
  • Nationale Unterschiede → Notrufnummern, Arbeitsplatzgrenzwerte und Abfallvorschriften unterscheiden sich von Land zu Land.

 

Praktischer Arbeitsablauf für die Erstellung von SDS

  • Identifizierung und Klärung: CAS- und EG-Nummern, Synonyme der Stoffnamen; relevante Konzentrationsbereiche bei Gemischen.
  • Festlegung der Einstufung: CLP-Anhang VI → wenn kein harmonisierter Eintrag vorliegt, dann C&L Inventory + ECHA-Dossiers + Fachliteratur.
  • Stoffeigenschaften und Wirkungsdaten: Vergleich physikalisch-chemischer/ökotoxikologischer/toxikologischer Daten aus eChemPortal-, ECHA- und INCHEM-Quellen.
  • Kennzeichnungselemente und P-Sätze: abgeleitet aus der Einstufung, mit eindeutiger Begründung.
  • Risikomanagement und Expositionskontrolle: ECHA-Dossiers, Expositionsszenarien; nationale Grenzwerte (soweit verfügbar).
  • Quellenangaben und Versionsverwaltung: in Abschnitt 16 des SDS die verwendeten Datenbanken, das Abrufdatum und die Version angeben.

Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS): Einführung und rechtlicher Hintergrund, Verantwortlichkeiten und der Prozess der SDS-Erstellung, Die ersten 8 Abschnitte des SDS im Detail, Die weiteren SDS-Abschnitte (9–16), Sonderfälle und bewährte Verfahren

 

Abschließende Bemerkung

Die oben genannten Quellen liefern geprüfte und öffentlich verfügbare Informationen, jedoch ist der Ersteller des Sicherheitsdatenblatts für die konsistente und rechtskonforme Finalisierung des Dokuments verantwortlich. Auf Wunsch unterstützt Sie das ToxInfo-Team bei der fachgerechten Auswertung der Quellen und bei der Erstellung von SDS – auch in mehreren Sprachen.

 

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