MSDS-Europe – Sicherheitsdatenblatt-Wissensbasis – Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB), Teil 4: Die verbleibenden SDB-Abschnitte (9–16)
Im vorherigen Artikel („Erstellung von SDB – Teil 3“) haben wir die ersten acht Abschnitte des SDB im Detail beschrieben – von der Identifikation bis zum Schutz am Arbeitsplatz.
Jetzt setzen wir mit dem Rest des Dokuments fort. Die Abschnitte 9–16 liefern weitere wichtige Informationen zu den physikalischen und chemischen Eigenschaften des Produkts, zur Stabilität und Reaktivität, zu gesundheitlichen und umweltbezogenen Wirkungen sowie Hinweise zur Entsorgung und Verweise auf geltende Rechtsvorschriften.
Auch wenn diese Abschnitte manchmal weniger „handlungsorientiert“ wirken als die ersten acht, sind sie für das Gesamtbild genauso wichtig – insbesondere für Fachleute (z. B. Umweltbeauftragte, Entsorgungsverantwortliche).
Schauen wir uns an, was jeder der SDB-Abschnitte 9–16 beinhaltet:
Abschnitt 9 listet die wichtigsten physikalischen und chemischen Kenndaten des Produkts auf. Dazu gehören beispielsweise der physikalische Zustand (flüssig, fest, gasförmig), Farbe, Geruch, Dichte, pH-Wert, Siedepunkt, Schmelzpunkt, Flammpunkt (bei entzündbaren Flüssigkeiten), Entzündbarkeit, Dampfdruck, Wasserlöslichkeit und Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln, Viskosität, Zersetzungstemperatur usw.
Alle Eigenschaften, die für den sicheren Umgang relevant sein könnten, sollten hier angegeben werden. Wenn eine Flüssigkeit beispielsweise leicht verdunstet und entzündlich ist, hat sie häufig einen niedrigen Flammpunkt (z. B. „Flammpunkt: 23 °C“) – diese Angabe hilft zu verstehen, wie sich die Substanz unter Umgebungsbedingungen verhält. Im genannten Beispiel ist ersichtlich, dass die Flüssigkeit nicht über 23 °C in offenen Behältern gelagert oder verarbeitet werden sollte.
Falls Daten zu einer bestimmten Eigenschaft fehlen, sollte im SDB angegeben werden, dass diese Eigenschaft nicht verfügbar, nicht bekannt oder nicht anwendbar ist.
Abschnitt 10 beschreibt, wie stabil der Stoff oder das Gemisch ist und unter welchen Bedingungen oder bei Kontakt mit welchen Materialien es zu gefährlichen Reaktionen kommen kann.
Der Abschnitt ist in zwei Hauptteile gegliedert: Ein Teil behandelt die Stabilität (z. B. „Unter normalen Bedingungen stabil.“ oder „Zu vermeiden: Frost, direkte Sonneneinstrahlung.“), der andere Teil die Reaktivität und mögliche gefährliche Reaktionen (z. B. „Kann heftig mit starken Oxidationsmitteln reagieren und Wärme freisetzen.“).
Hier werden Bedingungen genannt, die es zu vermeiden gilt (Hitze, Licht, Feuchtigkeit, Erschütterung usw., sofern relevant), unverträgliche Materialien (Stoffe, mit denen kein Kontakt erfolgen darf, wie starke Säuren, Basen, Oxidationsmittel) sowie gefährliche Zersetzungsprodukte, die bei Zersetzung oder Verbrennung entstehen könnten (z. B. giftige Gase).
Mit Hilfe dieses Abschnitts weiß der Anwender, wie er verhindern kann, dass der Stoff sich während Lagerung oder Verwendung zersetzt oder gefährliche Reaktionen eingeht.
Abschnitt 11 beschreibt die Auswirkungen des Stoffs oder Gemischs auf die Gesundheit. Er fasst die verfügbaren toxikologischen Informationen zusammen – sowohl akute als auch chronische Effekte.
Dazu gehören beispielsweise die möglichen Expositionswege (Einatmen, Verschlucken, Hautkontakt) und die Wirkungen des Produkts über diese Wege. Wenn spezifische experimentelle Daten vorliegen, können Werte wie LD50 (Dosis, bei der 50 % der Versuchstiere sterben), LC50, Ergebnisse von Reiztests, Sensibilisierung (allergische Effekte), krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen (CMR-Eigenschaften), spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) usw. angegeben werden.
Symptome, die nach Exposition auftreten können, werden ebenfalls beschrieben (z. B. Kopfschmerzen, Schwindel, Hautrötung). Bei Gemischen werden die gesundheitlichen Wirkungen häufig anhand von Literaturdaten oder Daten der einzelnen Komponenten abgeleitet. Falls das Produkt keine entsprechenden toxikologischen Wirkungen aufweist, wird dies ebenfalls angegeben (z. B. „Akute Toxizität: Aufgrund der Zusammensetzung ist das Gemisch nicht als akut toxisch eingestuft.“).
Dieser Abschnitt ist insbesondere für Arbeitsmediziner und Ärzte wichtig, da er ihnen hilft einzuschätzen, welches Risiko das Produkt für die menschliche Gesundheit darstellt.
Abschnitt 12 fasst die Auswirkungen des Produkts auf die Umwelt zusammen.
Er enthält ökotoxikologische Daten, zum Beispiel Gewässerschädlichkeit (LC50/EC50-Werte für Fische, Daphnien, Algen), Abbaueigenschaften (biologischer Abbau), Bioakkumulationspotenzial, Mobilität im Boden sowie die Beurteilung hinsichtlich PBT/vPvB (ob der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch bzw. sehr persistent und sehr bioakkumulierbar ist).
Im Wesentlichen zeigt dieser Abschnitt, was mit der Chemikalie passiert, wenn sie in die Umwelt gelangt. Beispiel: „Nicht leicht biologisch abbaubar; sehr giftig für Wasserorganismen (LC50 < 1 mg/L für Fische).“ Wenn das Produkt umweltschädlich ist, wird der Anwender hier entsprechend gewarnt (z. B. dass es nicht in Boden oder Gewässer gelangen darf).
Sind keine Daten verfügbar oder gilt das Produkt als nicht umweltschädlich (z. B. leicht biologisch abbaubar, nicht bioakkumulierend), wird auch das vermerkt.
Dieser Abschnitt ist für Umweltbeauftragte und Abfallmanagement-Verantwortliche bedeutsam, da er bei der Planung geeigneter Maßnahmen zur Emissionsminderung hilft.
Abschnitt 13 gibt Empfehlungen zum Umgang mit dem Produkt (und seiner Verpackung), sobald es zu Abfall geworden ist.
Er beschreibt, wie das Produkt und seine Behälter sicher und gesetzeskonform zu entsorgen sind. Der Abschnitt kann einen Abfallschlüssel gemäß Europäischem Abfallverzeichnis (EAV) enthalten (in Deutschland i. d. R. gemäß AVV) und eine Empfehlung, ob es als gefährlicher Abfall zu behandeln ist. Beispiel: „Produktreste und kontaminierte Verpackungen entsprechend den Vorschriften für gefährliche Abfälle sammeln. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Brennbare Rückstände in einer zugelassenen Sonderabfallverbrennungsanlage entsorgen.“
Es können auch einschlägige nationale Vorschriften erwähnt oder Verweise auf anwendbare Gesetze gegeben werden (beispielsweise in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Dieser Abschnitt stellt sicher, dass der Anwender am Ende des Produktlebenszyklus die Entsorgung korrekt durchführt und Umweltbelastungen minimiert.
Abschnitt 14 fasst zusammen, wie der Stoff bzw. das Gemisch gemäß den Transportvorschriften eingestuft ist.
Es werden die UN-Nummer (vierstellige Identifikationsnummer), die offizielle Versandbezeichnung nach UN (z. B. „UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g.“), die Transportgefahrklasse (z. B. 3 – entzündbare Flüssigkeiten), die Verpackungsgruppe (I, II oder III) sowie ggf. besondere Vorschriften oder zusätzliche Informationen angegeben.
Gegebenenfalls werden separate Angaben für ADR/RID (Straße/Schiene), IMDG (Seeschifffahrt) und ICAO-TI/IATA (Luftverkehr) gemacht, sofern es Unterschiede zwischen diesen Regelwerken gibt. Ist das Produkt nicht als Gefahrgut eingestuft, wird dies ebenfalls angegeben (z. B.: „Kein Gefahrgut gemäß ADR/RID, IMDG, ICAO-TI/IATA.“).
Dieser Abschnitt ist vor allem für Logistikpersonal und Versender nützlich, da er hilft, die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter einzuhalten (z. B. richtige Kennzeichnung und geeignete Verpackung).
Abschnitt 15 nennt weitere Rechtsvorschriften oder Einschränkungen, die für das Produkt gelten und bisher im SDB noch nicht erwähnt wurden.
Beispielsweise kann hier angegeben sein, ob der Stoff auf offiziellen Listen geführt wird (wie der REACH-Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) oder der Zulassungsliste in Anhang XIV der REACH-Verordnung), ob das Gemisch Komponenten enthält, die Beschränkungen unterliegen (REACH Anhang XVII), oder ob besondere nationale Regelungen gelten (z. B. spezifische Arbeitsschutz- oder Umweltvorschriften).
Ebenfalls kann hier vermerkt werden, ob für das Produkt besondere Abgaben, Genehmigungen oder Registrierungen erforderlich sind. Zudem wird angegeben, ob eine Stoffsicherheitsbeurteilung (nach REACH) für den Stoff durchgeführt wurde und ob deren Ergebnisse vorliegen.
Dieser Abschnitt wirkt wie eine rechtliche Zusammenfassung für das Produkt und hilft Unternehmen sicherzustellen, dass alle relevanten Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Produkt erfüllt sind.
Im abschließenden Abschnitt können Informationen aufgeführt werden, die in die vorherigen Abschnitte nicht passen, aber dennoch nützlich oder erforderlich sind.
Häufig werden hier Abkürzungen erläutert (z. B. die Bedeutungen von PBT, LC50 usw.) sowie Referenzen oder Quellen angegeben (Literaturdaten, Rechtsvorschriften, auf denen das SDB basiert). Es kann auch ein Haftungsausschluss enthalten sein, der darauf hinweist, dass die Informationen im SDB nach bestem Wissen des Lieferanten korrekt sind, es jedoch in der Verantwortung des Anwenders liegt, die für seine spezifische Verwendung geltenden Vorschriften zu beachten.
In vielen Fällen wird in Abschnitt 16 der vollständige Wortlaut aller H-Sätze aufgeführt, die in Abschnitt 3 des SDB nur in gekürzter Form angegeben wurden. Zusätzlich können weitere sicherheitsrelevante Angaben ergänzt werden, zum Beispiel: „Zusätzliche Angaben des Herstellers: Nur für industrielle Verwendung. Das Produkt ist nicht für die Verwendung in Spielzeug vorgesehen.“
Damit haben wir alle 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts durchgesehen. Wie man sieht, deckt ein SDB praktisch alle wesentlichen Informationen über ein Produkt ab: Es legt fest, was das Produkt ist, welche gefährlichen Stoffe es enthält, welche Risiken davon ausgehen, wie man das Produkt sicher handhabt, was im Falle eines Brandes oder Unfalls zu tun ist und sogar, wie man das Produkt transportiert oder entsorgt.
Ein gut ausgearbeitetes SDB dient daher als umfassendes Handbuch für den sicheren Umgang mit dem Produkt. Es ist entscheidend, dass diese Informationen korrekt und aktuell sind.
(Im letzten Teil dieser Serie werden wir einige Sonderfälle und Praxistipps rund um Sicherheitsdatenblätter (SDB) ansprechen – zum Beispiel, was zu tun ist, wenn ein Sicherheitsdatenblatt Anhänge (Expositionsszenarien) hat, wie man häufige Fehler bei der Erstellung von SDB vermeidet und wie man SDB im Arbeitsalltag effektiv nutzt. Außerdem besprechen wir, welche Unterstützung Unternehmen im Umgang mit SDB in Anspruch nehmen können.)
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