MSDS-Europe – Sicherheitsdatenblatt-Wissensbasis – Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB), Teil 1: Einführung und rechtlicher Hintergrund
In unserer fünfteiligen Artikelserie führen wir die Leser Schritt für Schritt durch den Prozess der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB). Wir erklären, was ein SDB ist, warum es wichtig ist und welche rechtlichen Anforderungen (z. B. REACH- und CLP-Verordnungen) dafür gelten.
Wir beantworten auch praktische Fragen zur SDB-Erstellung: für gefährliche Stoffe und Gemische – wann ist ein SDB verpflichtend, wer ist für die Erstellung verantwortlich, welche Informationen muss es enthalten und wie sowie in welchen Fällen es aktualisiert werden muss. Bereits in der Planungsphase sollte feststehen, auf welche Informationsquellen und Datenbanken für Sicherheitsdatenblätter Sie sich stützen, damit die spätere Einstufung und Formulierung auf geprüften Daten basiert.
(Dieser Leitfaden basiert auf einem offiziellen Dokument vom 7. April 2021, verfügbar hier: „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ – ECHA, 2021.)
Ein Sicherheitsdatenblatt ist ein Dokument, das detaillierte Informationen über Eigenschaften, Gefahren und die sichere Verwendung eines gefährlichen Stoffs oder Gemischs bereitstellt.
Zweck des SDB ist es, nachgeschalteten Anwendern (industriellen oder gewerblichen Verwendern), Beschäftigten und Behörden alle Informationen bereitzustellen, die für den sicheren Umgang mit dem Produkt erforderlich sind. Für gefährliche Stoffe oder Gemische muss gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften ein SDB bereitgestellt werden (und in bestimmten weiteren, rechtlich festgelegten Fällen ebenfalls).
Die standardisierte Struktur eines SDB mit 16 Abschnitten stellt sicher, dass wichtige produktbezogene Informationen klar und geordnet dargestellt werden.
Diese 16 Abschnitte umfassen unter anderem:
Ein gut ausgearbeitetes Sicherheitsdatenblatt trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und unterstützt gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften.
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in erster Linie durch die europäische Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) definiert.
Artikel 31 der REACH-Verordnung legt fest, in welchen Fällen ein Sicherheitsdatenblatt bereitzustellen ist, und die detaillierten Inhalts- und Formatvorgaben sind in Anhang II der REACH-Verordnung geregelt. Anhang II wird regelmäßig aktualisiert; zuletzt hat die Verordnung (EU) 2020/878 die Anforderungen an Inhalt und Struktur des SDB aktualisiert (u. a. wurden Angaben zu endokrinschädigenden Eigenschaften eingeführt). Die offizielle Leitlinie, auf der diese Artikelserie basiert, berücksichtigt ebenfalls diese Vorgaben und gibt praktische Hinweise zu deren Umsetzung.
Eng verknüpft mit diesem Thema ist die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen regelt.
Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts muss die Einstufung und die Kennzeichnungselemente gemäß der CLP-Verordnung enthalten. Daher erfordert die Erstellung eines SDB Vertrautheit mit den CLP-Gefahrenklassen, Gefahrenpiktogrammen, H-Sätzen und P-Sätzen.
Zusammen gewährleisten die REACH- und CLP-Vorschriften, dass Informationen über gefährliche Stoffe und Gemische in einem einheitlichen Format an alle weitergegeben werden, die mit dem Produkt arbeiten.
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