MSDS-Europe – Warum hat mein Partner mein Sicherheitsdatenblatt abgelehnt?
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein zentrales Dokument der chemischen Sicherheit. Unsere Geschäftspartner haben daher zu Recht die Erwartung, dass das SDB, das sie erhalten, allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn ein Partner unser Sicherheitsdatenblatt ablehnt, liegt in der Regel ein Compliance-Mangel vor. Nachfolgend stellen wir die häufigsten Gründe sowie eine praktische Checkliste vor, um Ablehnungen von SDBs zu vermeiden.
Einer der häufigsten Gründe ist, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht in der vom Empfänger oder von den Behörden geforderten Sprache erstellt wurde. Die REACH-Verordnung schreibt vor, dass das SDB in der Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt werden muss, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. In Ungarn ist zum Beispiel ein ungarischsprachiges Sicherheitsdatenblatt verpflichtend, und der Partner ist nicht verpflichtet, ein fremdsprachiges Dokument zu akzeptieren.
Es kann vorkommen, dass das SDB sprachlich korrekt ist, aber formell oder inhaltlich unvollständig. Früher sprach man vom „830-Konformitätscheck“, bezugnehmend auf die Verordnung (EU) 2015/830, die eine 16-Abschnitt-Struktur sowie detaillierte Inhaltsanforderungen festlegt.
Vor einigen Jahren trat jedoch eine neue EU-Vorschrift in Kraft: Verordnung (EU) 2020/878 ersetzte die bisherigen Regelungen. Seit dem 1. Januar 2023 sind nur noch SDBs im Format der Verordnung 2020/878 in der EU zulässig. Daher mussten alle älteren Sicherheitsdatenblätter bis Ende 2022 aktualisiert werden.
„878-Konformität“ bedeutet, dass das SDB auch die neu vorgeschriebenen Angaben enthält – zum Beispiel zu Nanoformen, endokrinschädigenden Eigenschaften, ATEs und M-Faktoren. Ein auf einer veralteten Vorlage erstelltes SDB wird höchstwahrscheinlich abgelehnt.
Unser Partner – als Empfänger eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches – hat das Recht und die Pflicht, ein korrektes und aktuelles Sicherheitsdatenblatt zu erhalten. Dies wird auch durch die ungarische Gesetzgebung unterstützt: Die Verordnung 25/2000. (IX. 30.) EüM–SZCSM schreibt vor, dass ungarische Unternehmen vom Lieferanten ein SDB erhalten müssen, das den Vorschriften entspricht. Ohne ein solches kann der Kunde seine eigenen Verpflichtungen im Bereich der chemischen Sicherheit nicht erfüllen und darf daher ein unvollständiges oder veraltetes SDB ablehnen und auf einer aktuellen Version bestehen.
Die folgende Checkliste hilft Lieferanten und Händlern zu überprüfen, ob ihr Sicherheitsdatenblatt den Anforderungen entspricht, bevor es an einen Partner übergeben wird:
Zeigt die Überprüfung, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht den Erwartungen entspricht, muss es so schnell wie möglich korrigiert werden. Liegt das Problem in der Sprache, müssen wir in den meisten Fällen selbst dafür sorgen, dass ein passendes SDB in Landessprache erstellt wird. Es empfiehlt sich, einen qualifizierten Übersetzer einzuschalten und die Übersetzung von einem Experten für chemische Sicherheit prüfen zu lassen, da für die Einhaltung der Vorschriften nicht nur sprachliche, sondern auch fachliche Genauigkeit erforderlich ist.
Ist das SDB-Format oder der Inhalt veraltet, muss es gemäß den aktuellen Vorschriften aktualisiert werden. Das bedeutet, dass die neu vorgeschriebenen Elemente integriert und gegebenenfalls die Einstufung geändert werden muss.
Dies ist jedoch keine einfache Aufgabe, da die Sicherstellung der SDB-Konformität ein komplexes, sich ständig änderndes Fachgebiet ist und die meisten Unternehmen nicht über die internen Ressourcen verfügen, um dies selbst zu bewältigen.
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