Unsere Arbeitsmethode: die korrekte Vorgehensweise in der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern


Die Anfertigung bzw. die Übersetzung der Sicherheitsdatenblätter kann man in drei Hauptarbeitsphasen gliedern:

 

Die erste Phase: die inhaltliche und äußerliche Gestaltung des Sicherheitsdatenblattes

Auf der Grundlage des ursprünglichen Sicherheitsdatenblattes oder anhand der übermittelten aktuellen und einschlägigen Rechtsvorschriften (siehe unter dem Menüpunkt „Rechtsvorschriften“) haben wir ein den Rechtsvorschriften formell entsprechendes „Muster“-Sicherheitsdatenblatt angefertigt.

In dieser Phase wird auch - falls es sich um ein fremdsprachiges Sicherheitsdatenblatt handelt - die Übersetzung des Textes durchgeführt. Bei der Übersetzung des Textes ist man bestrebt, Spiegelübersetzungen zu vermeiden. Vielmehr widerspiegelt der Zieltext den Sinn des Ausgangstextes. Anstelle von ungenau, unrichtig oder eventuell zu allgemein formulierten Sätzen ändern wir den Text des Sicherheitsdatenblattes gemäß der Fachterminologie (selbstverständlich nur in begründeten Fällen).

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Übersetzung von standardisierten Textpassagen. Die Namen der Gefahrensymbole, die R- und S-Sätze usw. haben in eigenen Rechtsvorschriften definierte genormte Übersetzungen. Davon abweichende wortwörtliche Übersetzungen sind ungeeignet.

Wichtiger als die Anwendung der korrekten Terminologie ist die Kontrolle der einzelnen Komponenten. Unsere Experten kontrollieren, ob der Name der gegebenen Komponente korrekt erscheint, ob die dazugehörigen CAS- und EU-Nummern korrekt bzw. ob die angegebenen Gefahrensymbole und R-Sätze entsprechend sind. Nur anhand korrekt zugeordneter Komponenten kann man die Einstufung eines Gemisches in eine Gefahrenklasse vornehmen bzw. werden auch die weiteren Teile des Sicherheitsdatenblattes daraus resultieren!

Man muss auch der korrekten Angabe von arbeitshygienischen Grenzwerten Beachtung schenken. Anhand der entsprechenden Rechtsvorschrift muss man überprüfen, ob für die einzelnen Komponenten, die auf dem Sicherheitsdatenblatt erscheinen, Grenzwerte vorhanden sind. Im positiven Fall muss dieser Wert unter dem entsprechenden Punkt des Sicherheitsdatenblattes angegeben werden.

 

Die zweite Phase: Datenkontrolle und die Überprüfung der obligatorischen Einstufungen 

Unser Experte kontrolliert, ob alle Elemente der in den ursprünglichen Sicherheitsdatenblättern mitgeteilten Daten und Informationen ordnungsgemäß in das anzufertigende und zu übersetzende Sicherheitsdatenblatt übertragen wurden.

Im Zuge der Anfertigung des Sicherheitsdatenblattes ist die mehrmalige Kontrolle der Daten auf Korrektheit unerlässlich!

Danach kontrolliert unser Experte die Einstufung des Stoffes/des Gemisches. Sollte es notwendig sein, nimmt er daran Änderungen vor, gibt die erforderlichen Gefahrenzeichen/Gefahrensymbole an, tauscht/ergänzt die notwendigen R- und S-Sätze. In vielen Fällen fehlen von den Datenblättern spezielle Elemente der Kennzeichnungsetikette. Auch dieser Aspekt bedarf einer besonderen Beachtung.

 

Die dritte Phase: Unser Experte kontrolliert das Sicherheitsdatenblatt nach logischen Gesichtspunkten. In den 16 Punkten des Sicherheitsdatenblattes decken wir eventuelle Widersprüche auf und korrigieren sie (z.B. sind die in Punkt 11 mitgeteilten toxikologischen Daten und Informationen nicht in Einklang mit der in Punkt 2 angegebenen Gefahreneinstufung).

 

Garantie:

Die Anfertigung des Sicherheitsdatenblattes endet nicht mit ihrer Übergabe. Unsere Firma übernimmt die Garantie dafür, dass das übergebene Sicherheitsdatenblatt den einschlägigen Vorschriften entspricht. Wenn im Zuge behördlicher Kontrollen der Kontrolleur betreffend des Sicherheitsdatenblattes - aus welchen Gründen auch immer - Einwände erhebt, nimmt der Experte unserer Firma mit seinem behördlichen Vertreter Kontakt auf und klärt die eventuellen auftretenden Fragen.

 

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Tags:  SDBSicherheitsdatenblättern

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