Auslaufen von PFAS-haltigen Löschschäumen: Fristen, Umstellung und Abfallbewirtschaftung

MSDS-EuropeKompass zur chemischen Sicherheit – Ausstieg aus PFAS-haltigem Löschschaum

Im Herbst 2025 hat die EU Beschränkungen für die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Löschschaum beschlossen; je nach Anwendung können die Übergangsfristen zwischen 1 und 10 Jahren betragen.

Für Unternehmen sind die wichtigsten Aufgaben eine schnelle Bestandsaufnahme, die Auswahl einer fluorfreien Alternative sowie die fachgerechte Reinigung der Systeme, damit Spülwasser und Altbestände an Löschschaum nicht in die Umwelt gelangen.

 

Was sind PFAS – und warum sind sie bei Löschschaum ein kritisches Thema?

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind eine große Gruppe menschengemachter Verbindungen, die besonders stabil sind.

Internationalen Politikzusammenfassungen zufolge stehen PFAS aufgrund ihrer hohen Persistenz und ihres Potenzials zur Anreicherung im Körper weltweit im Fokus der Regulierung.

In Löschschaum wurden sie breit eingesetzt, weil ihre filmbildende Eigenschaft dabei hilft, den Sauerstoff vom Brand zu trennen, und weil ihre Wärmebeständigkeit vorteilhaft ist. Gleichzeitig können bei der Verwendung von PFAS-haltigem Löschschaum diese Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden, dort lange verbleiben und in die Nahrungskette gelangen.

Warum jetzt? Nach Angaben der Europäischen Kommission ist Löschschaum eine bedeutende Quelle für PFAS-Emissionen; ohne Beschränkung könnten pro Jahr in der Größenordnung von mehreren Hundert Tonnen in die Umwelt gelangen.

 

EU-Beschränkung verständlich erklärt: Was sollten Sie zu den Fristen wissen?

Anfang Oktober 2025 hat die Europäische Kommission die REACH-Maßnahme zu PFAS in Löschschaum beschlossen.

Kern der Regelung ist nicht ein „sofortiges Totalverbot“, sondern ein gestufter Ausstieg mit unterschiedlichen Übergangsfristen je nach Anwendung. Laut Zusammenfassung der Kommission kann die Übergangszeit zwischen 12 Monaten und bis zu 10 Jahren liegen.

 

Wichtige Meilensteine (praktische Zeitachse)

Die dänische Umweltbehörde (Miljøstyrelsen) veröffentlicht zentrale Daten des Ausstiegs in allgemein verständlicher Form, zum Beispiel:

  • 23.10.2025: Inkrafttreten der Regelung (ab diesem Datum werden die Übergangsfristen berechnet).
  • 23.10.2026: Verbot des Inverkehrbringens tragbarer Feuerlöscher (tragbare Feuerlöscher) mit PFAS-haltigem Löschschaum.
  • 23.04.2027: Verschärfung der Anforderungen an Schulung und Prüfung (mit Ausnahme, wenn alle Emissionen zurückgehalten werden können).
  • 23.10.2030: Ende der allgemeinen Übergangsfrist, sofern keine spezifische Abweichung gilt.
  • 23.10.2035: längere Übergangsfrist für bestimmte kritische Hochrisikoanwendungen (z. B. Seveso-Betriebsbereiche, Offshore-Öl- und Gasindustrie, Marinefahrzeuge).

Kernaussage für Unternehmen: Auch während der Übergangsfrist wird erwartet, Emissionen in die Umwelt zu minimieren.

 

Was bedeutet „PFAS-frei“ in der Praxis?

Die regulatorische Logik lässt sich auch über Konzentrationsschwellen betrachten. Die dänische Behörde nennt beispielsweise Schwellenwerte, die je nach Systemtyp (z. B. neue vs. bestehende Systeme) unterschiedlich sein können.

Wie kann „PFAS-frei“ nachgewiesen werden?

  • Die Aussage „PFAS-frei“ muss nachvollziehbar belegbar sein (Sicherheitsdatenblatt (SDS), Herstellererklärung und – falls erforderlich – Analytik).
  • Compliance betrifft nicht nur die „Zusammensetzung“ des Schaums, sondern das Ergebnis des gesamten Umstellungsprozesses (Entleeren, Reinigung, Behandlung des Spülwassers, Dokumentation).

 

Technische Umstellung: Warum ist es kein einfacher Flüssigkeitswechsel?

Der Austausch von PFAS-haltigem Löschschaum ist typischerweise ein Projekt – keine reine Beschaffungsaufgabe.

Kreuzkontamination und Reinigung (Kreuzkontamination, Dekontamination)

Wenn ein System (Tank, Rohrleitungen, Zumischer) zuvor PFAS-haltigen Löschschaum enthielt, kann Restkontamination auf das neue (fluorfreie) Löschmittel übergehen. Daher ist nach dem Entleeren in der Regel eine geplante Reinigung und Spülung erforderlich – mit kontrollierter Rückhaltung des Spülwassers.

Die im Februar 2026 aktualisierte Empfehlung des deutschen Umweltbundesamtes bietet einen Rahmen für praxisnahe Fragen, die Unternehmen häufig betreffen: Ermittlung der Betroffenheit, verfügbare Zeit, erforderliche Analytik sowie Reinigung und Entsorgung.

 

Geräte- und Systemkompatibilität

Fluorfreie Löschschäume (häufig als fluorfreie Löschschäume, „F3“, bezeichnet) können sich anders verhalten als Altbestände von AFFF. In der Praxis ist daher zu prüfen, zum Beispiel:

  • Einstellungen des Zumischers,
  • Düsen und Schaumerzeugung,
  • Pumpen und Filter,
  • Inbetriebnahmeprüfungen und Schulungen.

 

Wenn das Unternehmen PFAS-haltigen Löschschaum vorübergehend weiter nutzt

Behördliche Zusammenfassungen deuten darauf hin, dass eine fortgesetzte Nutzung während der Übergangsfrist zusätzliche Anforderungen mit sich bringen kann (z. B. ein Managementplan). In solchen Fällen ist die technische Emissionskontrolle entscheidend (Rückhaltung, geschlossene Handhabung), damit der Standort den laufenden Betrieb nicht als „Verschmutzungsereignis“ erlebt.

 

Unternehmensmaßnahmen: Schritt-für-Schritt-Aktionsplan

Die nachfolgende Reihenfolge unterstützt ein geringes Betriebsrisiko und eine hohe Rückverfolgbarkeit.

1) Schnelle Bestandsaufnahme und Audit

  • Wo wird Schaumkonzentrat gelagert und wo sind stationäre Löschschaum-Löschanlagen installiert?
  • Welche Produkte sind vorhanden (SDS, Lieferanten-/Herstellererklärungen, Altbeschaffungen)?
  • Wurden in den letzten Jahren Schaumeinsätze/Übungen/Tests durchgeführt – und wohin gelangten Löschwasser bzw. Spülwasser?

 

2) Risikobewertung: Wo ist die Umstellung kritisch?

  • Brennbare Flüssigkeiten, Tanklager und Gefahrgutlager stellen typischerweise ein höheres Risiko dar.
  • In Umgebungen mit Bürogebäude-Charakter ist die Umstellung häufig schneller möglich.

 

3) Auswahl einer Alternative (Beschaffung + Brandschutz gemeinsam)

Nach Einschätzung der Kommission sind PFAS-freie Alternativen verfügbar, die sichere Umstellung erfordert jedoch Zeit. Mindestbestandteile der Beschaffungsentscheidung sind:

  • Leistungsnachweise und vorgesehener Einsatzbereich,
  • Kompatibilitätserklärung für das bestehende System,
  • Betriebs- und Wartungsbedingungen.

 

4) Umsetzungsplan für die Umstellung

Empfohlene Logik:

  1. Entleeren und Rückhaltung (keine Einleitung in die Kanalisation).
  2. Reinigung/Spülung nach einem geplanten Protokoll.
  3. Behandlung des Spülwassers (Zwischenlagerung, Transport, Nachweise).
  4. Überprüfung (Messung oder andere Abnahmekriterien).
  5. Befüllen + Inbetriebnahmeprüfungen und Schulungen.

 

5) Abfallwirtschaft und Dokumentation

Ziel der Abfallwirtschaft ist, dass PFAS nicht „weiterwandert“ und in einen anderen Umweltkompartiment gelangt. Laut Zusammenfassung der britischen Environment Agency bauen Deponierung und Abwasserbehandlung PFAS nicht ab; die Verbindungen können daher persistent bleiben und später erneut in die Umwelt gelangen.

 

Was sollte vorab mit dem Entsorgungsdienstleister vereinbart werden?

  • Verpackung und Transport,
  • Übernahmedokumente,
  • Behandlungs-/Entsorgungsnachweis,
  • relevante Abfallcodierung (EWC – Europäischer Abfallkatalog).

 

Abfallwirtschafts-„Krise“: Was entsteht – und was ist eine realistische Lösung?

Welche Abfallströme treten typischerweise auf?

  • Altbestände an Schaumkonzentrat und Mischungen,
  • Spülwasser (häufig das größte Volumen),
  • kontaminierte Filter, Dichtungen und Bindemittel,
  • ggf. kontaminierter Boden/Trümmer aus früheren Ereignissen.

 

Entsorgung

Das österreichische Umweltbundesamt weist darauf hin, dass PFAS-haltige (oder mutmaßlich PFAS-haltige) Bestände an Löschschaum im Rahmen geeigneter Vorgaben zu entsorgen sind, z. B. über spezialisierte (gefährliche) Verbrennung.

Nach Angaben der britischen Environment Agency ist die Hochtemperaturverbrennung (HTI) die einzige Option, die PFAS in großem Maßstab zerstören kann – wirksam jedoch nur unter strengen Betriebsbedingungen.

 

Was bedeutet das aus Unternehmenssicht?

  • „Abfall“ ist kein administratives Detail, sondern eines der Hauptrisiken des Projekts.
  • Aufgrund von Kapazitäts- und Compliance-Anforderungen empfiehlt es sich, Leistungen frühzeitig zu terminieren.
  • Dokumentation (Mengen, Wege, Nachweise) ist sowohl reputations- als auch behördenseitig kritisch.

 

Altlasten: Was ist mit früheren Übungsflächen und standortbezogenem Verdacht?

Wenn in der Vergangenheit regelmäßig Schaumausbildungen am Standort stattfanden oder die Ableitung von Löschwasser nicht kontrolliert war, ist mindestens zu empfehlen:

  • historische Informationen zu sammeln (wann, wo, wie viel),
  • einen Probenahmeplan zu erstellen (Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser),
  • sofortige Risikominderungsmaßnahmen umzusetzen (Ablaufverschlüsse, Rückhaltung).

Offizielle Informationen betonen zudem, dass während der Übergangsfrist Emissionen zu minimieren sind und abgelaufener/abzugebender Löschschaum angemessen zu entsorgen ist.

 

FAQ – PFAS und die Umstellung bei Löschschaum

Wie erkenne ich, ob der Löschschaum PFAS enthält?

Der erste Schritt ist die Prüfung des Sicherheitsdatenblatts (SDS) und der Herstellererklärung. Wenn Unterlagen unvollständig oder veraltet sind oder das System mehrfach nachgefüllt wurde, kann eine gezielte Analytik sinnvoll sein. Der Kernpunkt: „Wir wissen es nicht“ ist das größte Projektrisiko.

Reicht es aus, nur das Schaumkonzentrat auszutauschen?

In der Regel nicht. Restkontaminationen in Rohrleitungen, Tanks und Komponenten können Kreuzkontamination verursachen und die Umstellung faktisch „rückgängig machen“ (der neue Schaum gilt dann ggf. nicht mehr als rein fluorfrei).

Welche Frist kann Unternehmen am frühesten betreffen?

Der gestufte Ausstieg beginnt an mehreren Stellen; zum Beispiel gilt das Verbot des Inverkehrbringens tragbarer Feuerlöscher mit PFAS-haltigem Löschschaum ab dem 23.10.2026, und Anforderungen an Schulung/Prüfung werden ab 2027 verschärft.

Was ist mit Spülwasser und Löschwasser zu tun?

Ziel ist, dass Spülwasser/Löschwasser nicht unkontrolliert in Kanalisation oder Boden eingeleitet wird. Die Environment Agency weist darauf hin, dass Abwasserbehandlung PFAS nicht „abbaut“; daher ist die Wahl des Managementpfads entscheidend. In der Praxis bedeutet das meist Rückhaltung, Zwischenlagerung und organisierter Abtransport zur Behandlung/Entsorgung.

Wie können Altbestände an PFAS-haltigem Löschschaum entsorgt werden?

Behördliche Informationen nennen typischerweise spezialisierte Verbrennung von gefährlichen Abfällen als Hauptweg – unter geeigneter technologischer Kontrolle. „Deponie“ oder „Abwasser“ zerstören PFAS nicht, sondern verlagern das Problem häufig weiter.

Warum sprechen viele über Schwierigkeiten in der Abfallwirtschaft?

Während der Umstellung entstehen sowohl Schaumabfälle als auch große Mengen an Spülwasser. Die Zerstörung von PFAS ist technisch anspruchsvoll und in großem Maßstab nur unter strengen Bedingungen wirksam. Deshalb sollten Abfallwirtschaft und Logistik bereits in der Planungsphase budgetiert und terminiert werden.

 

Zusammenfassung: Was ist die sicherste Unternehmensstrategie?

  • Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse (Produkte, Systeme, historische Nutzung).
  • Auswahl einer fluorfreien Alternative unter Berücksichtigung des Brandschutzes.
  • Fachgerechte Reinigung und Behandlung des Spülwassers mit Rückhaltung.
  • Sicherstellung der Entsorgungsroute (Verträge, Nachweise, Rückverfolgbarkeit).
  • Dokumentation und Schulung, damit die Umstellung auditierbar ist.

 

Wenn ein Unternehmen mehrere Standorte, unterschiedliche Systemtypen und Altbestände hat, empfiehlt es sich, die Umstellung als eigenständiges Projekt mit klaren Verantwortlichkeiten zu steuern.

 

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