MSDS-Europe – Wissensdatenbank Sicherheitsdatenblatt – EuPCS und identifizierte Verwendungen
Einleitung: Das EuPCS (European Product Categorisation System; Das europäische Produktkategorisierungssystem) und die in Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblatts angegebenen identifizierten Verwendungen wirken auf den ersten Blick wie zwei getrennte Themen: Das eine wird für die Produktkategorisierung im Rahmen einer PCN-Meldung benötigt, das andere dokumentiert, wofür und von wem ein Produkt in der Praxis verwendet wird. Tatsächlich hängen beide eng zusammen, weil sie dieselbe Kernfrage beantworten: Wofür ist das Produkt bestimmt, und in welchem Verwendungskontext kommt es typischerweise zum Einsatz?
In diesem Beitrag fassen wir verständlich zusammen, was Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblatts enthalten sollte, wann Verwendungen, von denen abgeraten wird, anzugeben sind, wie dies mit der Logik von CSR/Expositionsszenarien zusammenhängt und warum es sinnvoll ist, EuPCS „in einem System“ mit den Verwendungsinformationen zu behandeln.
Warum sind die Angaben in Abschnitt 1.2 wichtig?
Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblatts ist der Teil, der Nutzerinnen und Nutzer schnell darüber informiert, für welche typischen Zwecke das Produkt vorgesehen ist und ob es Verwendungen gibt, die besonders risikobehaftet oder nicht empfohlen sind.
Abschnitt 1.2 ist dann gut, wenn er:
- Risiken durch Fehlverwendung reduziert,
- die Arbeitsplatz-Risikobewertung unterstützt,
- nachgeschalteten Anwendern (z. B. Formulierern von Gemischen) hilft, geeignete Risikomanagementmaßnahmen auszuwählen,
- und die Produktverwendung dort mit der CSR/Expositionsszenarium-Logik verknüpft, wo dies relevant ist.
Was sagt die Vorschrift? (EU 2020/878 – REACH Anhang II)
Die Anforderungen an Inhalt und Format des Sicherheitsdatenblatts ergeben sich aus REACH Anhang II in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/878. Eine praxisnahe Übersicht zu den Inhalt- und Formatelementen eines Sicherheitsdatenblattes finden Sie hier.
Schlüssellogik für Abschnitt 1.2:
- Die identifizierte Verwendung (bzw. die identifizierten Verwendungen) muss zumindest kurz und verständlich beschrieben werden (z. B. Bodenreinigung; industrielle Verwendung in der Polymerherstellung; gewerbliche Verwendung in Reinigungsmitteln).
- Verwendungen, von denen abgeraten wird, sind – wo zutreffend – mit Begründung anzugeben.
- Wenn CSR und Expositionsszenarium erforderlich sind, müssen die Angaben in Abschnitt 1.2 konsistent zu den identifizierten Verwendungen im CSR und zu den im Anhang des Sicherheitsdatenblatts bereitgestellten Expositionsszenarien sein.
Identifizierte Verwendungen: Was sollte aufgenommen werden?
1) Für „wen“ und „wofür“ ist die Verwendung gedacht?
Typische Adressaten von Abschnitt 1.2 sind:
- industrielle Anwender (Betriebe),
- gewerbliche Anwender (z. B. Reinigung, Instandhaltung),
- Verbraucheranwendungen (nur, wenn relevant und rechtlich zulässig).
Die Beschreibung sollte kurz, aber eindeutig sein: Verwendungsbereich + Nutzergruppe.
Beispiele:
- „Industrielle Verwendung: als Lösemittel für Oberflächenbehandlung in einem geschlossenen System.“
- „Gewerbliche Verwendung: als Bestandteil eines fettlösenden Reinigers, verdünnt.“
- „Laborverwendung: zu analytischen Zwecken, in kleinen Mengen.“
2) Verwendungsrahmen kurz kennzeichnen
Abschnitt 1.2 dient nicht der Detailbeschreibung von Abschnitt 7–8, dennoch hilft ein kurzer Hinweis auf Rahmenbedingungen, die sich aus der Anwendung ergeben:
- geschlossener/offener Prozess,
- ist Aerosolbildung zu erwarten,
- kommen Sprühanwendung oder Staubbildung vor.
Wenn ein Expositionsszenarium vorliegt, sind diese Rahmenbedingungen dort detailliert beschrieben; Abschnitt 1.2 sollte hierzu passen. Hintergrundinformationen für nachgeschaltete Anwender finden Sie auch unter Nützliche Informationen für nachgeschaltete Anwender.
3) Konsistenz mit Lieferanteninformationen sicherstellen
Gerade bei Gemischen ist dies entscheidend: Relevante Elemente aus Expositionsszenarien von Ausgangsstoffen werden vom Gemischlieferanten extrahiert und konsistent im eigenen Sicherheitsdatenblatt weitergegeben (angepasst an die tatsächlichen Verwendungsbedingungen).
Verwendungen, von denen abgeraten wird: Wann und wie angeben?
Verwendungen, von denen abgeraten wird, sind „lebende“ Informationen, wenn der Lieferant eine Verwendung kennt, die:
- aufgrund der gefährlichen Eigenschaften ein unverhältnismäßiges Risiko darstellt,
- Risikomanagementmaßnahmen erfordern würde, die praktisch nicht zuverlässig einhaltbar sind,
- oder durch ES/CSR nicht abgedeckt ist (d. h. sichere Verwendung ist nicht nachgewiesen).
Gute Praxis: nicht nur untersagen, sondern begründen.
Beispiel:
- „Nicht empfohlen: Sprühanwendung außerhalb einer industriellen Umgebung – die Kontrolle der Inhalationsexposition kann nicht sichergestellt werden.“
Nach dem Regelungsansatz ist keine „Endlosliste“ nötig, aber reale, vorhersehbare Risiken sollten gezielt benannt werden.
Bezug zu CSR und Expositionsszenarien (ES)
Wann sind CSR und ES verpflichtend?
Oberhalb bestimmter Mengenschwellen und unter definierten Gefährlichkeitskriterien ist ein Chemikaliensicherheitsbericht (CSR) erforderlich; zu jeder identifizierten Verwendung wird ein Expositionsszenarium erstellt.
Was bedeutet „Konsistenz“ in Abschnitt 1.2 praktisch?
In der Praxis heißt das:
- Abschnitt 1.2 darf keine Verwendung nennen, die im CSR/Expositionsszenarium nicht bewertet ist,
- und umgekehrt: die „Haupt“-Verwendungen aus CSR/ES dürfen in Abschnitt 1.2 nicht fehlen.
EuPCS: Was ist das – und warum wird es oft zusammen mit der Produktverwendung genannt?
EuPCS ist ein von der ECHA gepflegtes Produktkategorisierungssystem, das im Rahmen der PCN-Meldung (Meldung an Giftinformationszentren) zur Kategorisierung von Gemischen verwendet wird. In der Praxis wird die EuPCS-Auswahl häufig zusammen mit weiteren PCN-Eingaben (z. B. UFI-Management und Einreichung) bearbeitet – daher wird EuPCS oft gemeinsam mit Verwendungsinformationen diskutiert (siehe unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit PCN-Benachrichtigung, UFI-Management).
Wichtiger Unterschied:
- Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblatts beschreibt Verwendungen (wofür es genutzt wird),
- EuPCS ist in der PCN ein Produktkategorie-Code (welcher „Produkttyp“).
Trotzdem werden beide häufig gemeinsam betrachtet, weil sie dieselbe praktische Frage beantworten: „Was ist dieses Produkt – und wie wird es real verwendet?“
Das europäische Produktkategorisierungssystem – Download
FAQ – Abschnitt 1.2 des Sicherheitsdatenblatts (identifizierte Verwendungen und Verwendungen, von denen abgeraten wird)
Reicht ein Satz zu identifizierten Verwendungen?
Ja – die Mindestanforderung ist eine kurze, verständliche Beschreibung. Bei mehreren Zielgruppen (industriell/gewerblich/Verbraucher) ist es sinnvoll, in 2–4 kurze Zeilen zu gliedern.
Müssen alle denkbaren Verwendungen aufgelistet werden?
Nein. Ziel ist die Benennung der relevanten Verwendungen. Auch bei Verwendungen, von denen abgeraten wird, ist keine vollständige Aufzählung erforderlich.
Wann sollten Verwendungen, von denen abgeraten wird, angegeben werden?
Wenn der Lieferant eine bestimmte Verwendung nicht empfiehlt und eine klare Begründung angeben kann (z. B. hohes Inhalationsrisiko, Exposition nicht kontrollierbar, oder fehlende Abdeckung durch ES/CSR).
Brauchen Gemische ebenfalls CSR/ES-Konsistenz?
CSR/ES werden typischerweise für Stoffe erstellt. Bei Gemischen sollten relevante Elemente aus Lieferanten-Expositionsszenarien jedoch konsistent im Sicherheitsdatenblatt des Gemischs berücksichtigt werden.
Muss EuPCS im Sicherheitsdatenblatt stehen?
EuPCS ist in erster Linie Bestandteil der PCN-Meldung, nicht ein verpflichtendes Element des Sicherheitsdatenblatts. Es unterstützt jedoch das Verständnis der praktischen Zweckbestimmung und wird deshalb in der Unternehmensdokumentation häufig zusammen mit Verwendungsinformationen geführt.
Zusammenfassung
Worauf sollten Sie beim Erstellen von Abschnitt 1.2 achten?
- Benennen Sie die identifizierten Verwendungen kurz und zielgerichtet.
- Wenn zutreffend, nennen Sie Verwendungen, von denen abgeraten wird, mit kurzer Begründung.
- Bei CSR/ES: Stellen Sie die Konsistenz zwischen Abschnitt 1.2, CSR und den Expositionsszenarien im Anhang sicher.
- EuPCS (PCN) und Abschnitt 1.2 verfolgen unterschiedliche Ziele, machen zusammen jedoch die Zweckbestimmung des Produkts besonders eindeutig.
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