MSDS-Europe – Sicherheitsdatenblatt-Wissensbasis – Die Auswirkungen der CLP-Verordnung auf Sicherheitsdatenblätter
Mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung haben sich die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter geändert, und ein neues Kennzeichnungssystem hat das frühere DSD/DPD-System abgelöst. Im Gegensatz zur früheren Gesetzgebung verwendet das CLP-Einstufungssystem Gefahrenklassen und -kategorien sowie zwei Signalwörter – „Gefahr“ und „Achtung“.
Bis zum 31. Dezember 2022 galt die Verordnung (EU) 2015/830 der Kommission; seit dem 1. Januar 2023 gelten die Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/878.
Die Einführung von CLP brachte für Unternehmen, die mit Chemikalien umgehen, erweiterte Pflichten mit sich – es war daher sinnvoll, sich rechtzeitig auf die Änderungen vorzubereiten.
31. Mai 2017 markierte das Ende der Übergangsfrist für bereits im Verkehr befindliche Gemische.
Gemäß Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 darf jedes Gemisch nur mit CLP-konformen Etiketten, Verpackungen und einem Sicherheitsdatenblatt mit korrekter Einstufung in Verkehr gebracht werden.
Die Einführung von CLP beendete einen langen Übergangsprozess und hat (und wird weiterhin) umfangreiche Aufgaben für Unternehmen mit sich gebracht, die mit Chemikalien und Gemischen arbeiten.
In den letzten 15 Jahren hat sich der Rechtsrahmen im Bereich der Chemikaliensicherheit in Ungarn und anderen EU-Mitgliedstaaten rasch weiterentwickelt. Die Inhalts- und Formatvorgaben für Sicherheitsdatenblätter (SDB) haben sich für Stoffe und Gemische erheblich verändert.
Sicherheitsdatenblätter müssen stets der aktuellen Gesetzgebung entsprechen – keine leichte Aufgabe, da dazu umfangreiches Fachwissen erforderlich ist.
Seit 20 Jahren unterstützt die ToxInfo Kft. ihre Partner bei der Einhaltung dieser Vorschriften und gewinnt dabei aus erster Hand Einblick in regulatorische Änderungen.
Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Änderungen der Vergangenheit und der nahen Zukunft und verabschiedet sich gebührend von den vertrauten orangefarbenen Gefahrensymbolen.
Konkret handelt es sich um die Richtlinie 67/548/EWG über gefährliche Stoffe (DSD) und die Richtlinie 1999/45/EG über gefährliche Zubereitungen (DPD), die in Ungarn in das Gesetz XXV von 2000 und die zugehörige Verordnung 44/2000 umgesetzt wurden.
Dies war Ungarns erstes EU-konformes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem. Noch vor dem EU-Beitritt übernahm das Land die einheitliche Kennzeichnung der Union.
Sicherheitsdatenblätter und Etiketten enthielten R-Sätze, S-Sätze und schwarze Gefahrensymbole auf orangem Grund.
Trotz späterer Änderungen konnte die DPD-Einstufung bis zum 1. Juni 2017 noch auf Sicherheitsdatenblättern für gefährliche Gemische erscheinen.
Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ersetzte zahlreiche Richtlinien durch ein einheitliches Regelwerk für alle Akteure der Lieferkette. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft; Anhang II legte Format und Inhalt der Sicherheitsdatenblätter fest.
Pläne für die Umsetzung des GHS (Globally Harmonized System) waren bereits in Vorbereitung.
Der nächste Meilenstein war die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), die europäische Umsetzung des GHS.
CLP führte ein neues Kennzeichnungssystem für Stoffe und Gemische ein und machte eine umfassende Überarbeitung der Sicherheitsdatenblätter unter strengen Fristen erforderlich.
Traditionelle Symbole wurden durch rautenförmige Gefahrenpiktogramme mit rotem Rand ersetzt. Außerdem führte CLP Gefahrenklassen, -kategorien und zwei Signalwörter ein – „Gefahr“ und „Achtung“.
Die R- und S-Sätze wurden durch H-Sätze (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise) ersetzt; EUH-Hinweise blieben als ergänzende Gefahrenhinweise erhalten, wenn es im GHS keine Entsprechung gab.
Die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 änderte Anhang II der REACH-Verordnung und passte die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter an das CLP-System an.
Ab dem 1. Dezember 2010 mussten Stoffe CLP-konform eingestuft und gekennzeichnet werden; für Gemische galt der 1. Juni 2015, mit einer verlängerten Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2017 für bestimmte bereits im Verkehr befindliche Gemische.
Nach dem 1. Juni 2015 wurde CLP verpflichtend; die Frist bis zum 1. Juni 2017 galt weiterhin für einige Gemische, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht worden waren.
Der aktuelle Rahmen ist die Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission. Sie trat am 1. Januar 2021 in Kraft und hat seit dem 1. Januar 2023 die Verordnung (EU) 2015/830 vollständig abgelöst.
Neues SDB erstellen oder bestehendes SDB aktualisieren gemäß der Verordnung (EU) 2020/878.
Weitere Details zu Inhalt und Format von SDB nach 2020/878
Bis 1. Juni 2017:
Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 nach DPD eingestuft wurden, durften bis zum 1. Juni 2017 noch mit DPD-Kennzeichnung geliefert werden; danach wurde CLP verbindlich.
Nach dem 31. Mai 2017: 1. Juni 2017 – Abschied von der DPD-Kennzeichnung
Wichtig: Es gibt nach dem 31. Mai 2017 keine Übergangsfrist – Produkte mit DPD-Kennzeichnung sind nicht mehr zulässig.
Rechtzeitig handeln: Bestände prüfen, DPD-etikettierte Produkte zurückrufen oder intern umkennzeichnen.
Die Kennzeichnung muss stets mit dem Sicherheitsdatenblatt übereinstimmen; die Aktualisierung des SDB ist der erste Schritt in jeder Umstellung.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Chemikaliensicherheit
Nach 17 Jahren verschwindet DPD, doch Sicherheitsdatenblätter entwickeln sich weiter. Trotz des Ziels einer globalen Harmonisierung werden lokale Vorschriften weiterhin eine Rolle spielen.
Leider ist nicht damit zu rechnen, dass der Arbeitsaufwand für Unternehmen, die mit Chemikalien umgehen, abnimmt.