Rechtsgrund (REACH / CLP)
Verordnung 1907/2006/EG DER EUROPÄUSCHEN PARLAMENT UND RAT (REACH):
"Die Sicherheitsdatenblätter müssen kostenlos, in Papier- oder elektronischer Form spätestens zum Zeitpunkt der ersten Lieferung des Materials oder Gemisch übergeben werden. (Artikel 31.)
Verordnung 1272/2008/EG DER EUROPÄUSCHEN PARLAMENT UND RAT (CLP):
Er ist verpflichtet, zur Klassifizierung und Etikettierung nach CLP verwendeten sämtliche Informationen mindestens 10 Jahre nach der letzten Lieferung des Materials und des Gemisches zusammenzusammeln.
Er ist verpflichtet, diese Informationen zusammen mit den im Artikel REACH 36 vorgeschriebenen Informationen aufzubewahren (Artikel CLP 49).
Wenn Sie eine durch einen Teilnehmer der Lieferkette vom Material oder Gemisch bestimmte Klassifizierung verwenden, dann müssen Sie dafür sorgen, dass alle für die Klassifizierung und Etikettierung nötigen Informationen mindestens 10 Jahre zugänglich werden.
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