Wie kann ich eine Meldung erstellen?


Zur Erstellung Ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung können Sie eines der folgenden Tools verwenden:

A. IUCLID 5. Sie können alle verlangten Informationen in IUCLID 5 angeben und ein Einstufungs- und Kennzeichnungs-Dossier in IUCLID erstellen.

In IUCLID 5 können Sie für ein und denselben Stoff mehrere Zusammensetzungen eingeben (z. B. bedingt durch verschiedene Verunreinigungsprofile) und jede Zusammensetzung mit einer bestimmten Einstufung und Kennzeichnung verknüpfen. Beachten Sie, dass jeder Anmelder nur eine Meldung pro Stoff einreichen kann, wobei dieses Tool das einzige ist, in dem Sie mehrere Zusammensetzungen für ein und denselben Stoff einreichen können.

  • Frühere Nutzer von IUCLID 5 werden dies praktisch finden.
  • IUCLID 5 ist ebenfalls ein nützliches Tool für Nutzer, die eine Registrierung gemäß REACH-Verordnung einreichen möchten (z. B. im Hinblick auf die in den Jahren 2013 oder 2018 ablaufenden Registrierungsfristen).
  • Wenn Sie den IUPAC-Namen Ihres Stoffes als vertraulich markieren möchten, ist die Anmeldung mit IUCLID 5 Ihre einzige Option.

 

B. SAMMELDATEI. Sie können eine XML-Sammeldatei erstellen, die mehrere Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen enthält.

Die XML-Sammeldatei können Sie entweder mit dem von der ECHA zur Verfügung gestellten EXCEL-Tool oder mit Hilfe des XML-Schemas erstellen (letztere Möglichkeit eignet sich vorzugsweise für Nutzer mit informationstechnischem Hintergrund).

Die XML-Sammeldatei erlaubt die Einreichung von Meldungsdaten für mehrere oder eine große Zahl von durch ihre EG- oder CAS-Nummer definierten Stoffen in einer einzigen Datei.

Das Sammel-Excel-Tool ist in 22 europäischen Sprachen erhältlich (wählen Sie Ihre Sprache im Tool).

Hinweis: Sie können die XML-Sammeleinreichung nur verwenden, wenn die einzelnen Stoffe jeweils durch ihre CAS- oder EG-Nummer und durch lediglich eine Zusammensetzung identifiziert werden. Ferner können Sie einen in Anhang VI der CLP-Verordnung bereits genannten spezifischen Konzentrationsgrenzwert (SCL) oder M-Faktor angeben. Möchten Sie einen SCL oder M-Faktor gemäß Artikel 10 CLP-Verordnung selbst festsetzen, haben Sie Ihrer Meldung eine entsprechende wissenschaftliche Begründung (Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe e)) beizufügen. Beachten Sie bitte, dass das Anhängen eines Dokuments in einer XML-Sammeldatei nicht möglich ist; die einzige Möglichkeit, einen derartigen SCL oder M-Faktor aufzunehmen oder die verlangte wissenschaftliche Begründung beizufügen, ist die Einreichung einer C&L-Meldung unter Verwendung von IUCLID oder des Online-Tools.

 

C. ONLINE. Sie können die benötigten Daten manuell in REACH-IT eingeben.

Wenn Sie nur wenige Stoffe melden müssen und IUCLID 5 gegenwärtig nicht verwenden, ist die Online-Meldung über REACH-IT unter Umständen die für Sie günstigste Option.

Gibt es für Ihren Stoff eine harmonisierte C&L gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung, ist das Online-Tool die schnellste Lösung für Ihre Meldung, weil die harmonisierte C&L automatisch in den entsprechenden Feldern erscheint.

Im Online-Tool können Sie sich einer C&L anschließen, die bereits von einem anderen Unternehmen gemeldet oder registriert worden ist.

 

GHS / CLP >> CLP / GHS Information >> Wie kann ich eine Meldung erstellen?

 


Tags:  CLPGHS

Ikonok
hu fr es sl sk pl cs de it ru ro en