Wann muss ich einen Stoff melden?


Als allgemeine Regel gilt, dass Sie die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes, den Sie am oder nach dem 1. Dezember 2010 in Verkehr bringen, innerhalb eines Monats melden müssen. Für Importeure beginnt die Monatsfrist mit dem Tag, an dem ein Stoff als solcher oder als Teil eines Gemisches physisch in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird.

Der erste Werktag im Jahr 2011 ist der 3. Januar. Das bedeutet, dass die erste Meldefrist am 3. Januar abläuft, nämlich für alle Stoffe, die am 1., 2. und 3. Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden.

Die ECHA empfiehlt, Meldungen ab sofort und rechtzeitig vor dem 24. Dezember 2010 einzureichen.

 

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