EINFÜHRUNG (CLP / GHS)


Dieses Dokument ist wichtig für Sie, wenn Ihr Unternehmen eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausübt und die betreffenden Stoffe oder Gemische (Zubereitungen) in Verkehr bringt:


  • Es stellt Stoffe (einschließlich isolierter Zwischenprodukte) her, die der Registrierung gemäß REACH-Verordnung unterliegen.
  • Es importiert Stoffe (z. B. Farbstoffe), die der Registrierung gemäß REACH Verordnung unterliegen.
  • Es stellt Stoffe her oder importiert Stoffe, die als gefährlich eingestuft sind, unabhängig von ihrer Menge.
  • Es importiert Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten, unabhängig von ihrer Menge.
  • Es importiert Erzeugnisse, die Stoffe enthalten, die der Registrierung gemäß Artikel 7 der REACH-Verordnung unterliegen.

 

Unternehmen, die außerhalb der EU Stoffe herstellen oder Gemische formulieren, müssen keine Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) machen. Nicht in der EU ansässige Hersteller und Formulierer, die Stoffe und Gemische in die EU einführen wollen, sollten ihren EU-Importeuren, die die Meldung einreichen müssen, die entsprechenden Informationen (z. B. einen IUCLID-Datensatz) zur Verfügung stellen.

 

GHS / CLP >> CLP / GHS Information >> EINFÜHRUNG (CLP/GHS)

 


Tags:  CLPGHS

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